Wiener U-Bahn-Steuer: Erweiterung ab 2027

Die geplante Ausweitung der Wiener Dienstgeberabgabe ("U-Bahn-Steuer") bringt ab dem kommenden Jahr zusätzliche Lohnnebenkosten für Wiener Unternehmen mit sich. Davon sind insbesondere Arbeitgeber mit freien Dienstnehmern sowie Beschäftigten über 55 Jahren betroffen.
U-Bahn-Steuer: Was gilt derzeit?
Die Wiener Dienstgeberabgabe besteht seit 1970 und dient der Finanzierung des U-Bahn-Ausbaus. Sie wird von Arbeitgebern für grundsätzlich abgabepflichtige Dienstverhältnisse mit Beschäftigungsort in Wien entrichtet.
Die Abgabe beträgt derzeit 2 Euro pro Dienstnehmer und angefangener Beschäftigungswoche. Sie ist vom Arbeitgeber selbst zu berechnen und monatlich bis zum 15. des Folgemonats abzuführen. Das Wiener Dienstgeberabgabegesetz sieht allerdings mehrere Ausnahmen vor.
Welche Änderungen sind geplant?
Mit der geplanten Gesetzesnovelle soll der Kreis der abgabepflichtigen Beschäftigungsverhältnisse erweitert werden. Im Mittelpunkt stehen zwei Änderungen:
Einbeziehung freier Dienstnehmer
Bislang unterliegen freie Dienstverhältnisse nicht der Wiener Dienstgeberabgabe. Nach dem vorliegenden Gesetzesentwurf ist künftig auch für freie Dienstnehmer eine Abgabepflicht vorgesehen. Damit würde die Regelung an die bestehende Kommunalsteuerpflicht angenähert, die freie Dienstverhältnisse bereits erfasst.
Wegfall der altersabhängigen Befreiung
Eine weitere Änderung betrifft ältere Arbeitnehmer. Zurzeit sind Dienstverhältnisse von der Abgabe befreit, sobald der Dienstnehmer das 55. Lebensjahr überschritten hat. Diese Begünstigung soll gestrichen werden.
Die erwarteten Mehreinnahmen von rund 17 Millionen Euro sind unter anderem dafür vorgesehen, die inflationsbedingten Kostensteigerungen beim Ausbau des öffentlichen Verkehrsnetzes in Wien abzufedern.
Inkrafttreten für Anfang 2027 angestrebt
Der Entwurf zur Änderung des Wiener Dienstgeberabgabegesetzes wurde am 1. Oktober 2026 veröffentlicht. Nach den bisherigen Plänen soll die Neuregelung im ersten Quartal 2027 umgesetzt werden. Da sich die Gesetzesänderung derzeit noch im Begutachtungsverfahren befindet, bleiben die endgültige rechtliche Ausgestaltung und der konkrete Zeitpunkt des Inkrafttretens abzuwarten.
Bei Fragen unterstützen Sie unsere Expert:innen Irene Grass und Martin Schmidt gerne.
Foto: Wixmedien




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