E-Firmenautos: Privatnutzung wird steuerpflichtig
- IG-TAX

- 30. Apr.
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Aktualisiert: 11. Juni

Elektrofahrzeuge im betrieblichen Einsatz werden in Österreich bislang durch eine steuerliche Sonderregelung begünstigt. Für Firmenautos mit rein elektrischem Antrieb fällt bei privater Nutzung kein Sachbezug an, was sie gegenüber konventionellen Verbrenner-Fahrzeugen deutlich attraktiver macht. Diese Regelung steht nun im Zuge der Budgetplanung für 2027 und 2028 vor dem Aus.
Die bisherige vollständige Sachbezugsbefreiung für emissionsfreie Firmenfahrzeuge soll schrittweise eingeschränkt werden. Wie bei Verbrennern soll es einen Höchstwert bei den Anschaffungskosten geben, der für die Berechnung der Steuer herangezogen wird. Dieser beträgt aktuell EUR 48.000.
Vorgesehen ist (Stand: 11.06.2026):
ab 2027 ein Sachbezug von 0,375 % der Anschaffungskosten, maximal EUR 180 pro Monat,
ab 2028 ein Sachbezug von 0,625 % der Anschaffungskosten, maximal EUR 300 pro Monat.
Diese Regelung soll auch für Gesellschafter-Geschäftsführer gelten, da die entsprechende Verordnung auf die Regelung der Sachbezugs-Verordnung verweist.
Bei Fragen stehen Ihnen unsere Expert:innen Irene Grass und Martin Schmidt gerne zur Verfügung.
Foto: Wixmedien



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