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Sozialversicherungswerte für das Jahr 2027

vor 37 Minuten
2 Min. Lesezeit
Zwei Frauen sehen sich die Sozialversicherungswerte 2027 an.

Das Jahr 2027 bringt wieder Anpassungen bei den österreichischen SV-Werten mit sich – allerdings werden nicht alle Beträge erhöht. Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze bleibt aufgrund des Budgetbegleitgesetzes 2027–2028 mit 551,10 Euro auf dem Niveau des Vorjahres. Die Aufwertungszahl für 2027 beträgt 1,046. Zusätzlich zur regulären Aufwertung wird die tägliche Höchstbeitragsgrundlage um fünf Euro angehoben. Daraus ergeben sich für 2027 folgende Werte:

Sozialversicherungswert

Betrag 2027

Geringfügigkeitsgrenze monatlich

551,10 Euro

Grenzwert für die Dienstgeberabgabe

826,65 Euro

Höchstbeitragsgrundlage täglich

247,00 Euro

Höchstbeitragsgrundlage monatlich

7.410,00 Euro

Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen

14.820,00 Euro

Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen

8.645,00 Euro


Änderungen beim Arbeitslosenversicherungsbeitrag ab 2027

Eine weitere Neuerung betrifft den Dienstnehmeranteil zur Arbeitslosenversicherung bei niedrigen Einkommen. Durch das Budgetbegleitgesetz 2027–2028 wird die bisherige Staffelung schrittweise abgeschafft. Ab 1. Jänner 2027 gelten daher unterschiedliche Beitragssätze, abhängig davon, ob ein Dienstverhältnis bereits am 31. Dezember 2026 bestanden hat oder erst ab dem 1. Jänner 2027 beginnt.


1. Bestehende Dienstverhältnisse zum 31. Dezember 2026:

Monatliche Beitragsgrundlage

Dienstnehmeranteil

Bis 2.327,00 €

0,50 %

Über 2.327,00 € bis 2.539,00 €

1,50 %

Über 2.539,00 € bis 2.751,00 €

2,50 %

Über 2.751,00 €

2,95 %


Für Lehrlinge mit einem bereits bestehenden Lehrverhältnis gelten folgende Beitragssätze:

Monatliche Beitragsgrundlage

Lehrlingsanteil

Bis 2.327,00 €

0,50 %

Über 2.327,00 €

1,15 %


2. Neue Dienstverhältnisse ab 1. Jänner 2027:

Monatliche Beitragsgrundlage

Dienstnehmeranteil

Bis 2.327,00 €

1,00 %

Über 2.327,00 € bis 2.539,00 €

2,00 %

Über 2.539,00 €

2,95 %

Für neue Lehrverhältnisse gelten folgende Beitragssätze:

Monatliche Beitragsgrundlage

Lehrlingsanteil

Bis 2.327,00 €

1,00 %

Über 2.327,00 €

1,15 %


Weitere Beitragsgrundlagen und Sozialversicherungswerte 2027

Sozialversicherungswert

Betrag 2027

Beitragsgrundlage für Versicherte ohne Entgelt oder Bezüge – täglich

38,83 Euro

Beitragsgrundlage für Versicherte ohne Entgelt oder Bezüge – monatlich

1.164,90 Euro

Beitragsgrundlage für Zivildiener – täglich

54,60 Euro

Beitragsgrundlage für Zivildiener – monatlich

1.638,00 Euro

Unfallversicherungsbeitrag für Zivildiener – monatlich

7,69 Euro


Hinweis: Die angeführten Werte stehen noch unter dem Vorbehalt der offiziellen Kundmachung.



Sie haben Fragen zu den neuen Sozialversicherungswerten 2027 oder deren Auswirkungen auf Ihre Personalverrechnung? Unsere Expert:innen Irene Grass und Martin Schmidt stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.


Foto: Wixmedien

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