Sozialversicherungswerte für das Jahr 2027

Das Jahr 2027 bringt wieder Anpassungen bei den österreichischen SV-Werten mit sich – allerdings werden nicht alle Beträge erhöht. Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze bleibt aufgrund des Budgetbegleitgesetzes 2027–2028 mit 551,10 Euro auf dem Niveau des Vorjahres. Die Aufwertungszahl für 2027 beträgt 1,046. Zusätzlich zur regulären Aufwertung wird die tägliche Höchstbeitragsgrundlage um fünf Euro angehoben. Daraus ergeben sich für 2027 folgende Werte:
Sozialversicherungswert | Betrag 2027 |
|---|---|
Geringfügigkeitsgrenze monatlich | 551,10 Euro |
Grenzwert für die Dienstgeberabgabe | 826,65 Euro |
Höchstbeitragsgrundlage täglich | 247,00 Euro |
Höchstbeitragsgrundlage monatlich | 7.410,00 Euro |
Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen | 14.820,00 Euro |
Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen | 8.645,00 Euro |
Änderungen beim Arbeitslosenversicherungsbeitrag ab 2027
Eine weitere Neuerung betrifft den Dienstnehmeranteil zur Arbeitslosenversicherung bei niedrigen Einkommen. Durch das Budgetbegleitgesetz 2027–2028 wird die bisherige Staffelung schrittweise abgeschafft. Ab 1. Jänner 2027 gelten daher unterschiedliche Beitragssätze, abhängig davon, ob ein Dienstverhältnis bereits am 31. Dezember 2026 bestanden hat oder erst ab dem 1. Jänner 2027 beginnt.
1. Bestehende Dienstverhältnisse zum 31. Dezember 2026:
Monatliche Beitragsgrundlage | Dienstnehmeranteil |
Bis 2.327,00 € | 0,50 % |
Über 2.327,00 € bis 2.539,00 € | 1,50 % |
Über 2.539,00 € bis 2.751,00 € | 2,50 % |
Über 2.751,00 € | 2,95 % |
Für Lehrlinge mit einem bereits bestehenden Lehrverhältnis gelten folgende Beitragssätze:
Monatliche Beitragsgrundlage | Lehrlingsanteil |
Bis 2.327,00 € | 0,50 % |
Über 2.327,00 € | 1,15 % |
2. Neue Dienstverhältnisse ab 1. Jänner 2027:
Monatliche Beitragsgrundlage | Dienstnehmeranteil |
Bis 2.327,00 € | 1,00 % |
Über 2.327,00 € bis 2.539,00 € | 2,00 % |
Über 2.539,00 € | 2,95 % |
Für neue Lehrverhältnisse gelten folgende Beitragssätze:
Monatliche Beitragsgrundlage | Lehrlingsanteil |
Bis 2.327,00 € | 1,00 % |
Über 2.327,00 € | 1,15 % |
Weitere Beitragsgrundlagen und Sozialversicherungswerte 2027
Sozialversicherungswert | Betrag 2027 |
Beitragsgrundlage für Versicherte ohne Entgelt oder Bezüge – täglich | 38,83 Euro |
Beitragsgrundlage für Versicherte ohne Entgelt oder Bezüge – monatlich | 1.164,90 Euro |
Beitragsgrundlage für Zivildiener – täglich | 54,60 Euro |
Beitragsgrundlage für Zivildiener – monatlich | 1.638,00 Euro |
Unfallversicherungsbeitrag für Zivildiener – monatlich | 7,69 Euro |
Hinweis: Die angeführten Werte stehen noch unter dem Vorbehalt der offiziellen Kundmachung.
Sie haben Fragen zu den neuen Sozialversicherungswerten 2027 oder deren Auswirkungen auf Ihre Personalverrechnung? Unsere Expert:innen Irene Grass und Martin Schmidt stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.
Foto: Wixmedien




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