Hier finden Sie eine erste Übersicht über die voraussichtlichen Sozialversicherungs-Werte für das kommende Jahr, wie z.B. die Höchstbeitragsgrundlage oder die Geringfügigkeitsgrenze. Für das Jahr 2025 beträgt die Aufwertungszahl 1,063. Daraus ergeben sich folgende veränderliche Werte (vorbehaltlich der offiziellen Kundmachung):
Geringfügigkeitsgrenze monatlich | 551,10 Euro |
Grenzwert für die Dienstgeberabgabe | 826,65 Euro |
Höchstbeitragsgrundlage monatlich | 6.450,00 Euro (täglich 215,00 Euro) |
Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen | 12.900,00 Euro |
Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmerinnen und freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen | 7.525,00 Euro |
Grenzbeträge zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag
Die Grenzbeträge zum Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen betragen ab 01.01.2025:
bis 2.074,00 Euro | 0 % |
über 2.074,00 Euro bis 2.262,00 Euro | 1 % |
über 2.262,00 Euro bis 2.451,00 Euro | 2 % |
über 2.451,00 Euro | 2,95 % |
Ebenfalls angepasst werden die Grenzbeträge zum Lehrlingsanteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen:
bis 2.074,00 Euro | 0 % |
über 2.074,00 Euro bis 2.262,00 Euro | 1 % |
über 2.262,00 Euro | 1,15% |
Monatliche Beitragsgrundlage
für Versicherte, die kein Entgelt oder keine Bezüge erhalten | 1.037,70 Euro (täglich 34,59 Euro) |
für Zivildiener | 1.459,50 Euro (täglich 48,65 Euro) |
Sonstige Werte
Unfallversicherungsbeitrag für Zivildiener | 6,85 Euro monatlich |
Unsere Expert:innen Irene Grass und Martin Schmidt stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.
Foto: Wixmedien
Comments