Update Finanzamtszinsen

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat aufgrund der jüngsten Änderung des maßgeblichen EZB-Leitzinssatzes die Zinssätze für verschiedene Abgabenverfahren angepasst. Der neue Basiszinssatz beträgt 2,03 %. Die geänderten Zinssätze gelten seit 16. September 2026.
Betroffen sind insbesondere Stundungs-, Aussetzungs- und Anspruchszinsen sowie Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen. Darüber hinaus wurden auch die Rückerstattungszinsen nach dem COFAG-NoAG angepasst.
Neue Zinssätze ab 16. September 2026
Zinsenart | Rechtsgrundlage | Zinssatz |
Stundungszinsen | § 212 Abs. 2 BAO | 6,53 % |
Aussetzungszinsen | § 212a Abs. 9 BAO | 4,03 % |
Anspruchszinsen | § 205 Abs. 2 BAO | 4,03 % |
Beschwerdezinsen | § 205a Abs. 4 BAO | 4,03 % |
Umsatzsteuerzinsen | § 205c Abs. 5 BAO | 4,03 % |
Rückerstattungszinsen | § 16 Abs. 1 erster Satz COFAG-NoAG | 4,03 % |
Rückerstattungszinsen – beihilferechtlich | § 16 Abs. 1 zweiter Satz COFAG-NoAG | 3,03 % |
Unsere Expert:innen Irene Grass und Martin Schmidt unterstützen Sie gerne bei Fragen zu den Finanzamtszinsen und prüfen bei Bedarf, welche Auswirkungen sich für Ihr Unternehmen oder Ihre steuerliche Situation ergeben.
Foto: Unsplash | Jakub Zerdzicki




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