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Update Finanzamtszinsen

vor 11 Stunden
1 Min. Lesezeit
Euro-Banknoten auf einem Tisch als Symbol für Finanzamtszinsen

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat aufgrund der jüngsten Änderung des maßgeblichen EZB-Leitzinssatzes die Zinssätze für verschiedene Abgabenverfahren angepasst. Der neue Basiszinssatz beträgt 2,03 %. Die geänderten Zinssätze gelten seit 16. September 2026.



Betroffen sind insbesondere Stundungs-, Aussetzungs- und Anspruchszinsen sowie Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen. Darüber hinaus wurden auch die Rückerstattungszinsen nach dem COFAG-NoAG angepasst.


Neue Zinssätze ab 16. September 2026

Zinsenart

Rechtsgrundlage

Zinssatz

Stundungszinsen

§ 212 Abs. 2 BAO

6,53 %

Aussetzungszinsen

§ 212a Abs. 9 BAO

4,03 %

Anspruchszinsen

§ 205 Abs. 2 BAO

4,03 %

Beschwerdezinsen

§ 205a Abs. 4 BAO

4,03 %

Umsatzsteuerzinsen

§ 205c Abs. 5 BAO

4,03 %

Rückerstattungszinsen

§ 16 Abs. 1 erster Satz COFAG-NoAG

4,03 %

Rückerstattungszinsen – beihilferechtlich

§ 16 Abs. 1 zweiter Satz COFAG-NoAG

3,03 %



Unsere Expert:innen Irene Grass und Martin Schmidt unterstützen Sie gerne bei Fragen zu den Finanzamtszinsen und prüfen bei Bedarf, welche Auswirkungen sich für Ihr Unternehmen oder Ihre steuerliche Situation ergeben.


Foto: Unsplash | Jakub Zerdzicki

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