Sanktionen und Embargos: Helpdesk der EU für KMU
- IG-TAX

- 2. Sept.
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 9. Sept.

Wirtschaftsembargos bzw. -Sanktionen können gegenüber Ländern, Unternehmen, Organisationen, einzelnen Personen sowie speziellen Wirtschaftsbereichen verhängt werden.
Um die Einhaltung dieser Bestimmungen für Unternehmen zu erleichtern, hat die Europäische Kommission einen Sanktionshilfe-Desk für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eingerichtet.
Hier können Unternehmen Unterstützung bei der Klärung von EU-Sanktionsvorschriften, bei der Sanktions-Due-Dilligence sowie der Entwicklung von Compliance-Programmen erhalten. Der Helpdesk prüft dazu folgende Angaben:
die beteiligten Parteien (Wer),
die gehandelten Waren oder Dienstleistungen (Was),
die betroffenen Orte und Rechtsräume (Wo),
sowie den Endverwendungszweck und den Endnutzer (Warum)
KMU werden auf potentielle Risiken hingewiesen, allerdings übernimmt der Sanktionshilfe- Desk keine Haftung.
Interaktive Weltkarte
Die EU Sanctions Map gibt Aufschluss darüber, welche Handelspartner der Europäischen Union mit Strafmaßnahmen belegt sind. Dort können Unternehmen nicht nur nach Ländern, sondern auch gezielt nach Namen von Firmen oder Personen suchen.
Nationale Umsetzung von Sanktionen
In Österreich kann das Bundesministerium für Finanzen (BMF) im Einvernehmen mit dem Außen- (BMEIA) und dem Innenministerium (BMI) zur Umsetzung von Sanktionen der Vereinten Nationen oder der Europäischen Union Maßnahmen wie das Einfrieren von Vermögenswerten, die Beschlagnahme von Waren oder Verkehrsmitteln sowie Dienstleistungsverbote gegenüber bestimmten Personen oder Unternehmen anordnen.
Derartige Verordnungen werden auf der Website des BMF kundgemacht.
Detaillierte Informationen zu Sanktionsmaßnahmen finden Sie hier:
Bei Fragen stehen Ihnen unsere Expert:innen Irene Grass und Martin Schmidt gerne zur Verfügung.
Illustration: erstellt mit Canva


Kommentare