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EU: Omnibus I - Paket beschlossen

  • Autorenbild: IG-TAX
    IG-TAX
  • 4. Dez. 2025
  • 2 Min. Lesezeit

Das Entbürokratisierungsgesetz soll Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflicht für Unternehmen vereinfachen. Das EU-Parlament hat am 16. Dezember 2025 folgenden Punkten zugestimmt:





Berichtspflicht (CSRD)

  • Nur Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Nettojahresumsatz von mehr als 450 Mio. EUR müssen Nachhaltigkeitsberichte erstellen.

  • Die Vorschriften gelten auch für Unternehmen aus Drittstaaten, die in der EU einen Nettoumsatz von mehr als 450 Mio. EUR erzielen, sowie für ihre Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen, die in der EU einen Umsatz von mehr als 200 Mio. EUR erzielen.

  • Die branchenspezifische Berichterstattung wird freiwillig.

  • Zur besseren Übersicht wird die EU-Kommission ein digitales Portal einrichten, auf dem Vorlagen und Leitlinien für die Berichterstattungspflichten der EU und der Mitgliedstaaten abrufbar sein werden.


Sorgfaltspflichten für Konzerne (CSDDD)

  • Diese Pflichten gelten nur noch für große Unternehmen aus der EU mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Nettojahresumsatz von mehr als 1,5 Mrd. EUR sowie für Unternehmen aus Drittstaaten, die in der EU denselben Umsatz erzielen.

  • Die betroffenen Unternehmen haften auf einzelstaatlicher Ebene für Verstöße gegen die Vorschriften und können mit Geldbußen belegt werden, die bis zu 3 % des weltweiten Nettoumsatzes des Unternehmens ausmachen.

  • "Klimatransformationspläne", mit denen Unternehmen hätten verpflichtet werden sollen, ihr Geschäftsmodell auf die Zielvorgaben des Pariser Klimaabkommens auszurichten, wurden gestrichen.

  • Die Richtlinie über die Sorgfaltspflicht tritt ab dem 26. Juli 2029 im Kraft.


Darüber hinaus wurde eine Klausel zur Überprüfung einer möglichen Ausweitung des Anwenderkreises der CSRD und CSDDD aufgenommen.

 

Die Veröffentlichung der neuen Vorschriften im Amtsblatt der Europäischen Union, gefolgt von einer Umsetzung in das nationale Recht der jeweiligen Mitgliedstaaten soll im kommenden Jahr erfolgen. 


Bei Fragen zu Omnibus I stehen Ihnen unsere Expert:innen  Irene Grass und Martin Schmidt gerne zur Verfügung.


Foto: Unsplash | Guillaume Périgois






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