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BEFIT: „EU-Steuergruppe“ für Konzerne

  • Autorenbild: IG-TAX
    IG-TAX
  • 3. Dez. 2025
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 8. Jan.

Das Europäische Parlament hat seine Position zur BEFIT-Richtlinie („Business in Europe: Framework for Income Taxation“) Mitte November 2025 beschlossen und damit einen weiteren Schritt hin zu einer grundlegenden Reform der Unternehmensbesteuerung in der Europäischen Union gesetzt.


BEFIT soll künftig für große, grenzüberschreitend tätige Unternehmensgruppen ein einheitliches System zur Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage schaffen.


Die wichtigsten Eckpunkte der BEFIT-Richtlinie im Überblick:


  • Einheitliche Steuerbemessungsgrundlage: Einführung gemeinsamer EU-weiter Regeln zur Ermittlung der Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage für große Unternehmensgruppen.

  • Gruppenansatz: Die Steuerbemessungsgrundlagen der einzelnen Konzerngesellschaften werden auf Gruppenebene zusammengeführt und anschließend nach einer standardisierten Methode auf die beteiligten Mitgliedstaaten verteilt.

  • Nationale Steuersätze bleiben erhalten: Jeder Mitgliedstaat wendet weiterhin seinen eigenen Körperschaftsteuersatz auf den ihm zugewiesenen Anteil der Bemessungsgrundlage an.

  • Anwendungsbereich: Verpflichtend für Unternehmensgruppen mit einem konsolidierten Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro, die in mehreren EU-Mitgliedstaaten tätig sind. Für kleinere, konsolidierungspflichtige Gruppen ist eine freiwillige Teilnahme vorgesehen.

  • Anknüpfung an internationale Standards: BEFIT baut auf den OECD-Mindestbesteuerungsregeln („Pillar Two“) auf und soll deren Anwendung innerhalb der EU vereinfachen.

  • Weniger Bürokratie und mehr Rechtssicherheit: Durch einheitliche Regeln sollen administrativer Aufwand, steuerliche Komplexität und Doppelbesteuerungsrisiken deutlich reduziert werden.

  • Steuerpolitische Zielsetzung: Stärkung des EU-Binnenmarkts, Eindämmung aggressiver Steuerplanung und Erhöhung der steuerlichen Transparenz.


Mit der Zustimmung des Europäischen Parlaments ist das Gesetzgebungsverfahren allerdings noch nicht abgeschlossen. Für das Inkrafttreten der BEFIT-Richtlinie ist die einstimmige Zustimmung des Rates der EU erforderlich. Nach derzeitiger Planung soll die Richtlinie bis 2028 in nationales Recht umgesetzt werden.



Bei Fragen stehen Ihnen unsere Expert:innen  Irene Grass und Martin Schmidt  gerne zur Verfügung.


Foto: Unsplash | Guillaume Périgois


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