Reparieren statt Wegwerfen: Wer defekten Elektrogeräten eine zweite Chance gibt, spart nicht nur Geld, sondern schützt auch die Umwelt. Das Klimaschutzministerium unterstützt dies mit einem Reparaturbonus.
Zur Abfederung der steigenden Energiekosten gibt es ebenfalls einen Zuschuss von der Regierung.
1. Reparaturbonus
Der Reparaturbonus soll ein Anreiz sein, die Ressourcen unseres Planeten zu schonen, Abfall zu vermeiden und eine nachhaltige Lebensweise zu unterstützen. Gefördert wird die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Dazu zählen beispielsweise: Kaffeemaschine, Waschmaschine, Fernseher, aber auch kleinere Geräte wie Wasserkocher, Fön, Bohrmaschinen, Smartphones, Notebooks etc.
Der Reparaturbonus beträgt bis zu 50% der Reparaturkosten, jedoch maximal € 200 je Reparatur und ist seit dem 26.04.2022 beantragbar.
Die Voraussetzungen für den Bonus sind:
Privatperson mit Wohnsitz in Österreich
Defektes Elektro- oder Elektronikgerät, welches im Eigentum der Privatperson steht und nicht gemietet oder geliehen ist
Reparatur wird von einem Partnerbetrieb durchgeführt
Der Reparaturbonus kann als Bon beantragt werden und muss nach Ausstellung innerhalb von drei Wochen bei einem Partnerbetrieb eingelöst werden. Die Beantragung eines weiteren Bons ist jederzeit möglich. Wer mehrere defekte Geräte zu Hause hat, kann pro Gerät einen Bon verwenden. Der Reparaturbonus ist so lange abrufbar, bis die Fördermittel erschöpft sind (insgesamt € 60 Mio. stehen bis 31.12.2023 zur Verfügung).
2. Energiekostenausgleich
Als Folge der andauernden Ukraine-Krise steigen weiterhin die Energiepreise. Dies umfasst auch die Preise von im Inland erzeugter Energie (z.B. Wasserkraft, Windkraft).
Angesichts der anhaltenden Teuerung hat die Bundesregierung einen Energiekostenausgleich („Energiebonus“) geschaffen, um Bürger:innen finanziell zu entlasten.
Der Energiebonus beträgt nach der derzeit gültigen Regelung einmalig € 150 pro Haushalt und wird in Form eines Gutscheins ausgegeben. Die Gutscheine werden zeitlich versetzt bis Ende Juni 2022 an die Haushalte verschickt.
Bezugsberechtigt sind Personen,
die an dieser Adresse in der Zeit zwischen dem 15.03.2022 bis 30.06.2022 an zumindest einem Tag ihren Hauptwohnsitz haben,
deren Stromliefervertrag auf ihren Namen lautet und
deren Einkünfte die Höchstgrenze von € 55.000 pro Jahr (Einpersonenhaushalt) oder € 110.000 (Mehrpersonenhaushalt) nicht überschreiten.
Als Einkunftsgrenze gilt entweder der „Gesamtbetrag der Einkünfte“ laut Einkommensteuerbescheid oder der Betrag, der in der Kennzahl 245 am Lohnzettel zu finden ist.
Sie haben noch Fragen? Unsere Expert:innen Irene Grass und Martin Schmidt unterstützen Sie gerne!
Foto: Wixmedien
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