top of page

Gründerbonus 2027: So funktioniert die Antragstellung

vor 13 Stunden
2 Min. Lesezeit
Junge Unternehmensgründer unterhalten sich vor dem Laptop.

Der Gründerbonus der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (KSW) unterstützt Unternehmensgründungen mit einem Zuschuss von 250 Euro zu den Kosten der Steuerberatung. Da die verfügbaren Fördermittel für das Jahr 2026 bereits ausgeschöpft sind, können neue Anträge erst wieder ab 1. Jänner 2027 gestellt werden. Ab diesem Zeitpunkt gelten auch neue Anforderungen an den Gründungsnachweis.


Gründerbonus ab 2027: NeuFöG-Formular verpflichtend

Die wichtigste Neuerung betrifft den Nachweis der Unternehmensgründung. Ab 1. Jänner 2027 wird für die Beantragung des Gründerbonus ausschließlich das NeuFöG-Formular als Gründungsnachweis anerkannt. Andere bisher akzeptierte Dokumente, wie beispielsweise Firmenbuchauszüge, GISA-Auszüge oder SVS-Anmeldebestätigungen, können künftig nicht mehr als Ersatz eingereicht werden.


Das NeuFöG-Formular dient dazu, eine Unternehmensneugründung im Sinne des Neugründungs-Förderungsgesetzes nachzuweisen. Es kann im Rahmen der Gründungsberatung bei der zuständigen gesetzlichen Interessenvertretung, beispielsweise der Wirtschaftskammer, bezogen werden.


So beantragen Sie den Gründerbonus:

  • Online registrieren und Gründungsnachweis hochladen

Registrieren Sie sich zunächst auf der Plattform www.gründerbonus.at. Laden Sie anschließend das verpflichtende NeuFöG-Formular als Gründungsnachweis hoch und beantragen Sie den Gründerbonus direkt online.

Umfasst das NeuFöG-Formular mehrere Seiten, fassen Sie diese vor dem Hochladen zu einer einzigen Datei zusammen. Sie können die Dateiformate PDF, JPG oder PNG verwenden.

  • Honorarnote der Steuerberatungskanzlei einreichen

Laden Sie im nächsten Schritt die erste Honorarnote hoch, die Sie im Zusammenhang mit Ihrer Unternehmensgründung von Ihrer Steuerberatungskanzlei erhalten haben.


Voraussetzungen für die Anerkennung der Honorarnote:

  • Die Honorarnote muss mindestens 300 Euro brutto betragen. Die Art der erbrachten steuerlichen Beratungsleistung ist dabei grundsätzlich frei wählbar, sofern die übrigen Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

  • Die Honorarnote muss eindeutig einer Steuerberatungskanzlei zugeordnet werden können.

  • Honorarnoten von Bilanzbuchhaltern werden nicht anerkannt.

  • Kontoauszüge können nicht als Ersatz für die Honorarnote eingereicht werden.

  • Die Honorarnote muss im Dateiformat PDF, JPG oder PNG hochgeladen werden.

  • Die Steuerberatungskanzlei kann den Gründerbonus nicht direkt auf der Honorarnote abziehen, da die KSW den Bonus direkt an die Gründer auszahlt.


Welche Fristen sind zu beachten?

Für die vollständige Beantragung des Gründerbonus stehen insgesamt zwei Jahre ab dem Gründungsdatum zur Verfügung. Innerhalb dieser Frist müssen sowohl der Gründungsnachweis als auch die erforderliche Honorarnote eingereicht und sämtliche Angaben vervollständigt werden.


Bei Fragen rund um Ihre Unternehmensgründung und die steuerliche Betreuung stehen Ihnen unsere Expert:innen Irene Grass und Martin Schmidt gerne zur Verfügung.


Foto: Wixmedien

Kommentare


bottom of page