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Omnibus I vorerst gescheitert

Aktualisiert: 6. Nov.

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Das erste große Entbürokratisierungsgesetz (Omnibus I) wurde vom Europäischen Parlament am 22.10.2025 mit knapper Mehrheit abgelehnt. Vorgaben zu Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (CSDDD) und die Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen (CSRD) wurden somit vertagt.


Erneute Abstimmung im November

Durch die Ablehnung ist unklar, ob und in welchem Umfang Erleichterungen – wie z.B. längere Fristen, selteneres Reporting oder höhere Schwellenwerte – noch in 2025/26 umgesetzt werden können. Die Abstimmung über eine überarbeitete Parlamentsposition ist für den 13.11.2025 anberaumt.


Das vorläufige Aus für Omnibus I bedeutet, dass Unternehmen zunächst weiterhin nach ESRS (European Sustainability Reporting Standards) berichten müssen und die Lieferkettenrichtlinie in ihrer bisherigen Form bestehen bleibt.


Wir werden Sie informieren, sobald feststeht, ob die überarbeiteten Rechtsvorschriften von Omnibus I noch bis Ende des Jahres 2025 fertiggestellt werden können.



Bei Fragen stehen Ihnen unsere Expert:innen  Irene Grass und Martin Schmidt gerne zur Verfügung.



Foto: Wixmedien


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