top of page

Neue Regeln bei der Offenlegung von Jahres- und Konzernabschlüssen

Aktualisiert: vor 3 Tagen


Das sollten Unternehmen bei der neuen Struktur JAb 4.0 beachten: Mit der Novelle des elektronischen Rechtsverkehrs wird FinanzOnline spätestens ab dem 01.01.2026 kein zulässiger Kommunikationsweg mehr mit dem Firmenbuchgericht sein. Somit ist es nicht mehr möglich, Jahres-bzw. Konzernabschlüsse, die in der neuen Struktur JAb 4.0 zu erstellen sind, über FinanzOnline einzureichen.


Unterlagen, für die eine frühere Strukturversion verwendet wurde, können in einem Übergangszeitraum noch bis 31.12.2025 über FinanzOnline eingereicht werden.


Elektronische Offenlegung

Grundsätzlich müssen die gesetzlichen Vertreter von Kapitalgesellschaften und kapitalistischen Personengesellschaften den Jahres- bzw. Konzernabschluss, den Lagebericht sowie sonstige Unterlagen nach der Behandlung in der Hauptversammlung bzw. Generalversammlung - jedoch spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag - beim Firmenbuchgericht elektronisch einreichen. Die elektronische Offenlegung wird durch die Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr geregelt. Ende Februar 2025 wurde eine novellierte Verordnung kundgemacht, welche die Übermittlung der Unterlagen in strukturierter Form gemäß der in der Schnittstellenbeschreibung enthaltenen Struktur für Jahres- und Konzernabschlüsse verlangt. Diese überarbeitetet Struktur wird als JAb 4.0 bezeichnet.


Eine Ausnahmeregelung zur Übermittlung in unstrukturierter Form (als PDF) bleibt zwar weiterhin bestehen, allerdings ist dann eine hinreichende Begründung, weshalb keine Übermittlung in strukturierter Form erfolgen kann, nötig.


Kommunikationswege mit dem Firmenbuchgericht

Seit dem 01.03.2025 gibt es drei Arten, den Jahresabschluss/Konzernabschluss an das jeweilige Firmenbuchgericht zu übermitteln, egal ob diese durch das vertretungsbefugte Organ eines Unternehmens oder einen beauftragten Vertreter (Wirtschaftstreuhänder) eingereicht werden:


  1. Kleine Unternehmen (Formblatt-Einreicher)

Die Vertreter:innen von kleinen GmbHs (oder kleinen GmbH & Co KGs) können auf justizonline.gv.at ein neues Online-Formular in der Version JAb 4.0 nutzen. In diesem werden wie gewohnt die Formblatt-Daten manuell eingegeben. Neu ist, dass die dabei generierten Daten nicht mehr in FinanzOnline eingebracht werden müssen, sondern in strukturierter Form direkt an das Firmenbuchgericht übermittelt werden. Dies wird mit einer Eingangsbestätigung per E-Mail bestätigt.


  1. Übermittlungsstelle im elektronischen Rechtsverkehr

Zudem besteht die Möglichkeit, die Daten mit Hilfe einer Übermittlungsstelle im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) direkt beim Firmenbuchgericht einzubringen. Dabei können die generierten Daten direkt über den ERV beim Firmenbuchgericht eingebracht werden, sofern die eigene Bilanzierungssoftware diese Funktion unterstützt (Voraussetzung: Export der JAb-Daten (XML) in Version 4.0).

Falls diese Funktion nicht unterstützt wird, kann der exportierte JAb in der ERV-Software hochgeladen werden. Dieser Weg über den ERV bietet sich auch dann an, wenn der Jahresabschluss wegen technischer Unmöglichkeit der strukturierten Einbringung als PDF übermittelt werden darf oder wenn börsennotierte Gesellschaften den ESEF-Jahresfinanzbericht einbringen wollen.


  1. Eigene Bilanzierungssoftware

Bei Verwendung einer eigenen Bilanzierungssoftware ohne direkte Übermittlungsstellenanbindung (Voraussetzung: Export der JAb-Daten (XML) in Version 4.0) besteht die Möglichkeit, die exportierten JAb-Daten in einem weiteren Online-Formular (in dem die notwendigen Metadaten angegeben werden müssen) auf JustizOnline hochzuladen und über diesen Weg beim Firmenbuchgericht strukturiert einzureichen.

Für börsennotierte Gesellschaften bleibt die Übermittlung der Finanzberichte im Berichtsformat ESEF unverändert über den elektronischen Rechtsverkehr aufrecht.

 

Übergangsfrist bis 31.12.2025

Da die Softwareanbieter aktuell noch an der Einarbeitung der neuen Struktur JAb 4.0 arbeiten, können elektronische Unterlagen, die in einer früheren Version erstellt wurden (etwa JAb 3.32), in einem Übergangszeitraum bis 31.12.2025 noch wie gewohnt über FinanzOnline eingereicht werden.


Neue Struktur JAb 4.0

Bitte beachten Sie, dass das JAb 4.0-Webservice ausschließlich per API-Token zugreifbar ist, hierzu ist es nötig, eine Anfrage-Mail an firmenbuch@brz.gv.at zu senden.


Informationen über JAb 4.0 zum Download:






Falls IG-TAX bereits für Sie die Offenlegung Ihres Jahres-/Konzernabschlusses vornimmt, besteht für Sie bis auf weiteres kein Handlungsbedarf. Wir setzen die entsprechenden Änderungen um und informieren bei Bedarf über weitere Entwicklungen.


Wenn Sie die Offenlegung Ihres Jahres-/Konzernabschlusses dennoch selbst vornehmen möchten, sollten Sie die Umsetzung der neuen Struktur JAb 4.0 mit Ihrem Softwareanbieter rechtzeitig abklären und damit auch die künftige verpflichtende Übermittlung ab dem 01.01.2026 im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs in der geltenden Datenstruktur sicherstellen.


Alternativ unterstützen wir Sie gerne künftig bei der Offenlegung Ihrer Abschlüsse in der dafür vorgesehenen elektronischen Form. Unsere Expert:innen Irene Grass und Martin Schmidt stehen Ihnen gerne zur Verfügung.


Foto: Wixmedien

 
 
 

Comments


bottom of page