FinanzOnline-Phishing: Fake-Bescheid in der DataBox
- IG-TAX

- 22. Juni
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 25. Juni

Derzeit sind erneut Phishing-Mails im Umlauf, die sich als Nachricht von FinanzOnline ausgeben. Die Betrüger locken mit einem angeblichen Bescheid in der DataBox und versprechen eine Steuergutschrift. Tatsächlich existiert dieses Dokument jedoch nicht – Ziel der Cyber-Kriminellen sind die Zugangsdaten der Empfänger.
Angeblicher Bescheid verspricht Rückzahlung
In den aktuellen E-Mails wird behauptet, dass im FinanzOnline-Konto ein neuer Bescheid in der DataBox bereitliegt. Um die angekündigte Rückzahlung zu erhalten, müssten Nutzer zunächst:
ihre Stammdaten überprüfen und aktualisieren,
sowie ihre Bankverbindung einmalig legitimieren.
Die Nachricht enthält dafür direkt einen Link zum vermeintlichen FinanzOnline-Login. Wer diesem Link folgt, landet jedoch nicht auf der offiziellen Website, sondern auf einer täuschend echt gestalteten Phishing-Seite. Dort versuchen Kriminelle sowohl die Zugangsdaten zu FinanzOnline als auch jene zum Onlinebanking abzufangen.
Um den Betrugsversuch glaubwürdiger erscheinen zu lassen, enthält die E-Mail vermeintlich offizielle Angaben wie eine Geschäftszahl, eine Dokumentenbezeichnung sowie einen konkreten Gutschriftsbetrag.
So erkennen Sie den Phishing-Versuch
Die Betrüger orientieren sich zunehmend an echten Mitteilungen von FinanzOnline. Tatsächlich verschickt das Portal Benachrichtigungen, wenn neue Dokumente in der DataBox verfügbar sind. Ein entscheidender Unterschied bleibt jedoch bestehen: Echte FinanzOnline-E-Mails enthalten niemals einen direkten Login-Link.
Achten Sie daher besonders auf folgende Warnsignale:
Unbekannte Absenderadresse: Obwohl als Absender oft „FinanzOnline System“ angezeigt wird, stammt die E-Mail von einer fremden oder verdächtigen Adresse.
Login-Link in der E-Mail: FinanzOnline fordert niemals per E-Mail dazu auf, sich über einen enthaltenen Link anzumelden. Öffnen Sie das Portal stattdessen ausschließlich über die offizielle Website.
Erzeugter Zeitdruck: Formulierungen wie „Bitte führen Sie den Stammdatenabgleich zeitnah durch“ oder Hinweise auf eine angeblich ausgesetzte Auszahlung sollen Betroffene zu unüberlegtem Handeln bewegen.
Bei Fragen stehen Ihnen unsere Expert:innen Irene Grass und Martin Schmidt gerne zur Verfügung.
Foto: Wixmedien



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