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EU "Tax Omnibus": Weniger Bürokratie bei Unternehmenssteuern

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    IG-TAX
  • vor 7 Stunden
  • 3 Min. Lesezeit

Die Europäische Kommission hat am 24. Juni 2026 ein umfassendes Reformpaket zur Modernisierung des europäischen Unternehmenssteuerrechts ("Tax Omnibus") vorgelegt. Ziel der vorgeschlagenen Maßnahmen ist es, bestehende steuerliche Verfahren innerhalb der Europäischen Union zu vereinfachen und den administrativen Aufwand für Unternehmen zu reduzieren.



Im Mittelpunkt des Richtlinienpakets stehen unter anderem Änderungen bei der Quellenbesteuerung, den Regelungen zur Verhinderung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Anti-BEPS), grenzüberschreitenden Umstrukturierungen sowie den Meldepflichten nach der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (DAC).


Inhalt:


Quellensteuer: Weniger Verwaltungsaufwand bei grenzüberschreitenden Zahlungen

Ein zentraler Bestandteil des Reformpakets ist die Überarbeitung der Quellensteuerregelungen innerhalb der EU. Nach der derzeitigen Rechtslage müssen Unternehmen vielfach zunächst Quellensteuer entrichten, obwohl aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben letztlich eine Steuerbefreiung oder Entlastung vorgesehen ist. Die anschließenden Rückerstattungs- oder Entlastungsverfahren sind häufig zeit- und ressourcenintensiv.


Der Richtlinienvorschlag sieht daher die Einführung eines vereinfachten Verfahrens vor. Vorgesehen sind unter anderem:

  • unmittelbare Quellensteuerbefreiungen für Dividenden-, Zins- und Lizenzzahlungen zwischen verbundenen Unternehmen innerhalb der EU,

  • ein Selbstveranlagungssystem mit nachgelagerter Kontrolle durch die Finanzverwaltung anstelle der bisherigen Rückerstattungsverfahren,

  • der Wegfall bestimmter Mindestbeteiligungsvoraussetzungen,

  • die Möglichkeit einer Quellensteuerbefreiung für bestimmte Zins- und Lizenzzahlungen zwischen in der EU ansässigen Unternehmen auch ohne gesellschaftsrechtliche Verbundenheit.


Forschung und Entwicklung: Steuerliche Anreize für Investitionen

Mit dem "Tax Omnibus" soll auch die steuerliche Behandlung von Investitionen in Forschung und Entwicklung weiterentwickelt werden.

Geplant ist ein unionsweiter Mindeststandard, der eine frühere steuerliche Berücksichtigung bestimmter investitionsbezogener materieller F&E-Vermögenswerte ermöglichen soll.


Damit würde nicht mehr ausschließlich eine Verteilung der steuerlichen Wirkung über längere Abschreibungszeiträume im Vordergrund stehen.

Dies könnte insbesondere:

  • die Liquidität während investitionsintensiver Projektphasen verbessern,

  • Investitionen in Innovationen fördern und

  • die steuerliche Behandlung innerhalb der EU stärker vereinheitlichen.


Anti-BEPS-Regelungen: Bestehende Vorschriften sollen besser aufeinander abgestimmt werden

Die Bekämpfung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung hat in den vergangenen Jahren zu einer Vielzahl neuer Regelungen geführt. Das Zusammenspiel von Zinsschranke, Hinzurechnungsbesteuerung (CFC) und globaler Mindestbesteuerung stellt Unternehmen jedoch häufig vor erhebliche praktische Herausforderungen.


Mit dem "Tax Omnibus" soll dieses Regelungsgefüge harmonisiert werden. Vorgesehen sind unter anderem:

  • eine unionsweit einheitlichere Anwendung der EBITDA-basierten Zinsschranke,

  • eine Reduzierung nationaler Wahlrechte,

  • Erleichterungen für wirtschaftlich begründete Finanzierungsstrukturen,

  • der Ausschluss der Hinzurechnungsbesteuerung für Unternehmensgruppen, die bereits der globalen Mindestbesteuerung (Pillar Two) unterliegen,

  • Ausnahmeregelungen für kleinere und mittlere Unternehmensgruppen


Doppelbesteuerung: Streitbeilegungsverfahren sollen effizienter werden

Grenzüberschreitende Steuerstreitigkeiten sind häufig mit langen Verfahrensdauern verbunden und schaffen Unsicherheit für betroffene Unternehmen.

Die Europäische Kommission möchte die bestehenden Verfahren daher adaptieren. Vorgesehen sind insbesondere:

  • klarere zeitliche Vorgaben für Verständigungsverfahren,

  • weitergehende Informationspflichten der beteiligten Behörden,

  • zusätzliche Möglichkeiten, unvollständige Anträge nachträglich zu ergänzen.


Grenzüberschreitende Umstrukturierungen

Auch die steuerlichen Rahmenbedingungen für konzerninterne Reorganisationen sollen an die aktuellen gesellschaftsrechtlichen Entwicklungen angepasst werden.

Geplant sind insbesondere:

  • die Erweiterung der Fusionsrichtlinie um zusätzliche Umstrukturierungsformen,

  • steuerliche Erleichterungen für grenzüberschreitende Umwandlungen,

  • vereinfachte Regelungen für bestimmte Verschmelzungen innerhalb der EU.

In welchem Umfang diese Erleichterungen künftig tatsächlich zur Anwendung kommen, wird maßgeblich von der Umsetzung seitens der einzelnen Mitgliedstaaten abhängen.


DAC-Reform: gezieltere Ausgestaltung von Berichtspflichten

Parallel zum "Tax Omnibus" plant die Europäische Kommission eine Überarbeitung der DAC-Richtlinie. Dabei sollen bestehende Meldepflichten stärker aufeinander abgestimmt und Doppelmeldungen möglichst vermieden werden. Unter anderem sind folgende Änderungen vorgesehen:

  • Einschränkung einzelner DAC6-Meldepflichten für bestimmte Unternehmensgruppen,

  • Zusammenführung bestehender Meldeprozesse,

  • längere Fristen für einzelne Berichtspflichten,

  • Konzentration auf steuerlich besonders relevante Informationen.


Geplanter Zeitrahmen

Der "Tax Omnibus" befindet sich derzeit im europäischen Gesetzgebungsverfahren. Bisherigen Informationen zufolge strebt die Europäische Kommission

  • eine politische Einigung bis zum vierten Quartal 2027,

  • die Umsetzung in nationales Recht bis Ende 2028 und

  • eine Anwendbarkeit der wesentlichen Regelungen ab dem 1. Jänner 2029 an.


Fazit

Mit dem "Tax Omnibus" verfolgt die Europäische Kommission das Ziel, das bestehende Unternehmenssteuerrecht innerhalb der Europäischen Union einfacher und effizienter auszugestalten. Anders als bei früheren Reformen stehen diesmal nicht zusätzliche Pflichten, sondern die Vereinfachung bestehender Verfahren und eine unionsweite Vereinheitlichung im Vordergrund.


Da sich das Reformpaket noch im Gesetzgebungsverfahren befindet, bleibt abzuwarten, welche Maßnahmen letztlich Eingang in die endgültigen Richtlinien finden.



Bei Fragen stehen Ihnen unsere Expert:innen  Irene Grass und Martin Schmidt gerne zur Verfügung.


Foto: Unsplash | Guillaume Périgois

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