EU-Mehrwertsteuer-Reform ViDA kommt: Warum Unternehmen schon jetzt aktiv werden sollten
- IG-TAX

- 2. Juni
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ViDA („VAT in the Digital Age“) ist eine EU-weite Reforminitiative zur Digitalisierung des Mehrwertsteuersystems. Sie soll den grenzüberschreitenden Handel erleichtern, Verwaltungsaufwand reduzieren und die Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug stärken. Auch wenn viele Maßnahmen erst in den kommenden Jahren in Kraft treten werden, empfiehlt es sich für Unternehmen, frühzeitig die Auswirkungen von ViDA auf ihre Prozesse, Systeme und Datenstrukturen zu prüfen.
Eckpunkte des ViDA-Programms
Die Reform umfasst drei zentrale Maßnahmen:
Digitale Meldepflichten: Grenzüberschreitende Umsätze sollen künftig auf Basis elektronischer Rechnungen nahezu in Echtzeit an die Steuerbehörden gemeldet werden.
Neue Regelungen für Plattformen: Plattformbetreiber in den Bereichen Personenbeförderung und kurzfristige Beherbergung erhalten zusätzliche umsatzsteuerliche Pflichten und müssen in bestimmten Fällen die Umsatzsteuer selbst einheben und abführen.
Erweiterung des One-Stop-Shop-Systems (OSS): Unternehmen sollen ihre umsatzsteuerlichen Verpflichtungen in mehreren EU-Mitgliedstaaten künftig einfacher über ein zentrales Online-Portal erfüllen können.
Geplante schrittweise Umsetzung
Ab 2027
Das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) wird erweitert. Dadurch können Unternehmen weitere grenzüberschreitende Umsätze einfacher und zentral über ein einziges Portal melden.
Ab 2028
Neue Umsatzsteuerregeln treten für digitale Plattformen in Kraft, insbesondere in den Bereichen kurzfristige Vermietung von Unterkünften und Personenbeförderung. Gleichzeitig werden die Möglichkeiten zur zentralen Umsatzsteuerregistrierung innerhalb der EU ausgebaut.
Ab 2030
Für grenzüberschreitende Geschäfte zwischen Unternehmen wird die elektronische Rechnung zum Standard. Zudem müssen diese Umsätze künftig digital und zeitnah an die Steuerbehörden gemeldet werden.
Bis 2035
Die Mitgliedstaaten passen ihre nationalen Meldesysteme an die neuen EU-Vorgaben an. Damit soll ein einheitliches digitales Mehrwertsteuersystem in der gesamten Europäischen Union geschaffen werden.
Digitale Meldepflichten und E-Rechnungen für Unternehmen
Ein zentraler Bestandteil von ViDA ist die Einführung von elektronischen Rechnungen (E-Rechnungen) und digitalen Meldepflichten für grenzüberschreitende Geschäfte zwischen Unternehmen innerhalb der EU. Ab 1. Juli 2030 müssen bestimmte grenzüberschreitende B2B-Umsätze elektronisch fakturiert und zeitnah an die Steuerbehörden gemeldet werden. Die bisherige Zusammenfassende Meldung soll dadurch ersetzt werden.
Als E-Rechnung gelten künftig nur noch Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format, das eine automatische Verarbeitung ermöglicht. PDF- oder Bilddateien erfüllen diese Anforderungen grundsätzlich nicht.
Neben den neuen Meldepflichten umfasst ViDA auch die Erweiterung der zentralen Umsatzsteuerregistrierung innerhalb der EU sowie zusätzliche umsatzsteuerliche Verpflichtungen für bestimmte Online-Plattformen.
Unternehmen sollten sich rechtzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten. Die Umstellung kann Anpassungen bei Rechnungsprozessen, IT-Systemen und der Datenverwaltung erfordern. Bei Fragen stehen Ihnen unsere Expert:innen Irene Grass und Martin Schmidt gerne zur Verfügung.
Foto: Unsplash | Alexandre Lallemand



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