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Entwurf Forschungsprämien-Richtlinie 2025

  • Autorenbild: IG-TAX
    IG-TAX
  • 25. Sept.
  • 1 Min. Lesezeit
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Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat den Begutachtungsentwurf der Forschungsprämienrichtlinien 2025 (FoPR 2025) veröffentlicht. Die Begutachtungsfrist endet am 26.09.2025. Bisher fanden sich Auslegungshilfen zur Forschungsprämie in den Einkommensteuerrichtlinien.



Der Begutachtungsentwurf beinhaltet einige Klarstellungen und Verschärfungen, die ab dem Kalenderjahr 2026 anwendbar sein sollen. Konkret geht es um folgende Themen:


  • Abgrenzungskriterien zur Beurteilung von Forschungs-und Entwicklungs (FuE)-Aktivitäten, z.B. in den Bereichen Softwareentwicklung, Industrial Engineering/Design, Patentkosten, Prototypen, Pilotanlagen usw.

  • Abgrenzung von eigenbetrieblicher Forschung versus Auftragsforschung, Inlandsaktivitäten versus Auslandsaktivitäten, sowie Beginn und Ende von begünstigter Forschung

  • Spezialfälle wie z.B. Verbundforschung, klinische Studien

  • Bemessungsgrundlage: Zuordnung von Kosten, Ermittlung von Gemeinkosten, direkte Aufwendungen, Finanzierungsaufwendungen, fiktiver Unternehmerlohn, Investitionen...

  • Verfahrensrechtliche Themen wie beispielsweise Gutachten der österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) oder nachträgliche Korrekturen


Unternehmen, die die Forschungsprämie in der Vergangenheit bereits beantragt haben, sollten prüfen, ob die bisherige Vorgehensweise den FoPR 2025 entspricht oder ob Anpassungen beispielsweise bei der Kostenermittlung oder der Projektdokumentation notwendig sind.


Wir informieren Sie, sobald die finale Fassung der FoPR 2025 vorliegt.


Hier finden Sie den Begutachtungsentwurf zum Download:


Bei Fragen zur Forschungsprämie stehen Ihnen unsere Expert:innen Irene Grass und Martin Schmidt gerne zur Verfügung.


Foto: Wixmedien

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