Unternehmen, die einen Antrag für den Energiekostenzuschuss 1 für das vierte Quartal 2022 stellen wollen, müssen eine Voranmeldung durchführen. Die Frist für die Voranmeldung läuft vom 29. März 2023 bis 14. April 2023.
Die aws hat die "FAQ zur Voranmeldung des Energiekostenzuschuss 1 / Quartal 4 2022" nun veröffentlicht. Für Betriebe, die einen Antrag für den Energiekostenzuschuss 1 für den Förderzeitraum 1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2022 stellen möchten, ist eine Voranmeldung im aws-Fördermanager verpflichtend. Die Voranmeldung ist vom 29. März 2023 bis 14. April 2023 möglich.
Detaillierte Informationen zur Voranmeldung finden Sie hier zum Download:
Sie haben noch Fragen zum Energiekostenzuschuss? Unsere Expert:innen Irene Grass und Martin Schmidt unterstützen Sie gerne!
Foto: Wixmedien
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