Hier finden Sie eine erste Übersicht über die voraussichtlichen Sozialversicherungs-Werte, wie z.B. die Höchstbeitragsgrundlage oder die Geringfügigkeitsgrenze, für das kommende Jahr. Die offizielle Kundmachung bleibt allerdings noch abzuwarten.
Mit Hilfe der Aufwertungszahl werden unter anderem die tägliche Höchstbeitragsgrundlage oder die Geringfügigkeitsgrenze berechnet. Für das Jahr 2024 beträgt die Aufwertungszahl 1,035. Daraus ergeben sich folgende veränderliche Werte (vorbehaltlich der offiziellen Kundmachung):
Geringfügigkeitsgrenze monatlich | 518,44 Euro |
Grenzwert für die Dienstgeberabgabe | 777,66 Euro |
Höchstbeitragsgrundlage monatlich | 6.060,00 Euro (täglich 202,00 Euro) |
Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen | 12.120,00 Euro |
Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmerinnen und freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen | 7.070,00 Euro |
Grenzbeträge zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag
Die Grenzbeträge zum Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen betragen ab 01.01.2024:
bis 1.951,00 Euro | 0 % |
über 1.951,00 Euro bis 2.128,00 Euro | 1 % |
über 2.128,00 Euro bis 2.306,00 Euro | 2 % |
über 2.306,00 Euro | 3 % |
Ebenfalls angepasst werden die Grenzbeträge zum Lehrlingsanteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen:
bis 1.951,00 Euro | 0 % |
über 1.951,00 Euro bis 2.128,00 Euro | 1 % |
über 2.128,00 Euro | 1,2 % |
Monatliche Beitragsgrundlage
für Versicherte, die kein Entgelt oder keine Bezüge erhalten | 976,20 Euro (täglich 32,54 Euro) |
für Zivildiener | 1.373,10 Euro (täglich 45,77 Euro) |
Sonstige Werte
Unfallversicherungsbeitrag für Zivildiener | 6,44 Euro monatlich |
Unsere Expert:innen Irene Grass und Martin Schmidt stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.
Foto: Wixmedien
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