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Voraussichtliche SV-Werte 2024


Hier finden Sie eine erste Übersicht über die voraussichtlichen Sozialversicherungs-Werte, wie z.B. die Höchstbeitragsgrundlage oder die Geringfügigkeitsgrenze, für das kommende Jahr. Die offizielle Kundmachung bleibt allerdings noch abzuwarten.



Mit Hilfe der Aufwertungszahl werden unter anderem die tägliche Höchstbeitragsgrundlage oder die Geringfügigkeitsgrenze berechnet. Für das Jahr 2024 beträgt die Aufwertungszahl 1,035. Daraus ergeben sich folgende veränderliche Werte (vorbehaltlich der offiziellen Kundmachung):

​Geringfügigkeitsgrenze monatlich

518,44 Euro

Grenzwert für die Dienstgeberabgabe

​777,66 Euro

Höchstbeitragsgrundlage monatlich

6.060,00 Euro (täglich 202,00 Euro)

​Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen

12.120,00 Euro

Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmerinnen und freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen

7.070,00 Euro

Grenzbeträge zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag

Die Grenzbeträge zum Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen betragen ab 01.01.2024:

bis 1.951,00 Euro

0 %

über 1.951,00 Euro bis 2.128,00 Euro

1 %

über 2.128,00 Euro bis 2.306,00 Euro

2 %

über 2.306,00 Euro

3 %

Ebenfalls angepasst werden die Grenzbeträge zum Lehrlingsanteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen:

​bis 1.951,00 Euro

0 %

über 1.951,00 Euro bis 2.128,00 Euro

1 %

über 2.128,00 Euro

1,2 %


Monatliche Beitragsgrundlage

​für Versicherte, die kein Entgelt oder keine Bezüge erhalten

976,20 Euro (täglich 32,54 Euro)

für Zivildiener

1.373,10 Euro (täglich 45,77 Euro)


Sonstige Werte

Unfallversicherungsbeitrag für Zivildiener

6,44 Euro monatlich



Unsere Expert:innen Irene Grass und Martin Schmidt stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.


Foto: Wixmedien


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