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Voraussichtliche Sozialversicherungswerte 2026

  • Autorenbild: IG-TAX
    IG-TAX
  • 23. Sept.
  • 1 Min. Lesezeit
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Die voraussichtlichen Werte in der Sozialversicherung für das Jahr 2026 liegen vor (vorbehaltlich der offiziellen Kundmachung im Bundesgesetzblatt): Die Aufwertungszahl für 2026

beträgt 1,073. Mit dieser werden z.B. die tägliche Höchstbeitragsgrundlage und die

monatliche Geringfügigkeitsgrenze errechnet.


Geringfügigkeitsgrenze bleibt gleich

Aufgrund des Budgetbegleitgesetzes 2025 wird die Geringfügigkeitsgrenze für das Jahr 2026 nicht aufgewertet, sondern bleibt unverändert auf dem Niveau von 2025.


Voraussichtliche Sozialversicherungswerte im Überblick:

Höchstbeitragsgrundlage

bis 31. 12. 2025

ab 01. 01. 2026

für laufende Bezüge, täglich

€ 215

€ 231

für laufende Bezüge, monatlich

€ 6.450

€ 6.930

für Sonderzahlungen, jährlich

€ 12.900

€ 13.860

für freie Dienstnehmer, ohne Sonderzahlungen, monatlich

€ 7.525

€ 8.085

Geringfügigkeitsgrenze



monatlich

€ 551,10

€ 551,10

Grenzwert für Dienstgeberabgabe (DGA), monatlich

€ 826,65

€ 826,65


Die Grenzbeträge zum Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag

für den Wegfall oder die Reduktion der Arbeitslosenversicherungsbeiträge bei geringem Einkommen betragen für das Jahr 2026 voraussichtlich:


monatliche Beitragsgrundlage

Versichertenanteil

Abschlag im Tarifsystem

bis € 2.225

0%

A03

über € 2.225 bis € 2.427

1%

A02

über € 2.427 bis € 2.630

2%

A01

über € 2.630

2,95%


monatliche Beitragsgrundlage

Lehrlingsanteil

Abschlag im Tarifsystem

bis € 2.225

0%

A04

über € 2.225 bis € 2.427

1%

A05

über € 2.427

1,15%


Sie haben noch Fragen? Unsere Expert:innen Irene Grass und Martin Schmidt unterstützen Sie gerne.


Foto: Wixmedien

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