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VfGH: COFAG-Grundlagen zum Teil rechtswidrig


Nach einer längeren Prüfungsphase hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) Teile der gesetzlichen Grundlagen zur Auszahlung von Corona-Hilfsgeldern durch die Covid-19-Finanzierungsagentur (COFAG) aufgehoben.




Die Richtlinien des Finanzministeriums zur Auszahlung von Finanzhilfen seien zum Teil rechtswidrig, auch gebe es Verstöße gegen die Verfassung, teilte das Höchstgericht mit. Die Auszahlungen können jedoch weitergehen.


Aufhebung einiger Bestimmungen erst in einem Jahr

Die Aufhebung der verfassungswidrigen Bestimmungen soll laut VfGH mit Ablauf des 31. Oktober 2024 in Kraft treten, bis dahin soll der Gesetzgeber Regelungen für die COFAG und deren voraussichtliche Abwicklung erlassen.

Bis zur Erlassung derartiger Regelungen kann die COFAG ihre Aufgaben gemäß dem ABBAG-Gesetz weiterhin erfüllen und Finanzhilfen auszahlen.


Weitere Informationen finden Sie hier:

Unsere Expert:innen Irene Grass und Martin Schmidt stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.


Foto: Unsplash | Conny Schneider

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