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Update: Grenzüberschreitende Telearbeit


Die Covid-Sonderregelungen für grenzüberschreitende Telearbeit im Bereich der EU legen fest, dass sich die Zugehörigkeit zur Sozialversicherung eines Staates bei grenzüberschreitender Telearbeit bzw. Home-Office nicht ändert. Diese Bestimmungen gelten noch bis zum 30.06.2023. Danach treten folgende Änderungen in Kraft:



Ab dem 01.07.2023 kann eine grenzüberschreitende Telearbeit einen Wechsel des zuständigen Staates herbeiführen, wenn ein wesentlicher Teil der beruflichen Tätigkeit (25% gemessen an Arbeitszeit und/oder Einkommen) in Telearbeit bzw. Home-Office geleistet wird.


Rahmenvereinbarungen mit Tschechien und Deutschland

Mittlerweile wurden Neuregelungen mit Tschechien und Deutschland vereinbart, nach denen es auch dann nicht zu einer Änderung des zuständigen Staates kommt, wenn bis zu 40% der Tätigkeit in Form von Telearbeit bzw. Home-Office erfolgt. Die Rahmenvereinbarungen können Sie hier herunterladen:




Weitere Informationen zur grenzüberschreitenden Telearbeit finden Sie hier:



Bei Fragen zum Thema Telearbeit bzw. Home-Office unterstützen Sie unsere Expert:innen Irene Grass und Martin Schmidt gerne.


Foto: Wixmedien

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