
Der Ministerrat hat am 14.09.2022 die Regierungsvorlage zum Teuerungs-Entlastungspaket Teil II beschlossen.
Dadurch soll der Einkommenssteuertarif an die Inflationsrate angeglichen und dem Effekt der "kalten Progression" entgegengesteuert werden.
Für das Jahr 2023 soll die Inflationsanpassung bereits mit diesem Gesetz erfolgen, für die Folgejahre soll der in §33a EStG beschriebene Mechanismus der Inflationsanpassung wirksam werden.
Weitere entlastende Maßnahmen
Einige Maßnahmen sind neu in die Regierungsvorlage aufgenommen worden, dazu zählen unter anderem:
Anheben der Grenze für land-/ forstwirtschaftliche Pauschalierung auf EUR 165.000 Einheitswert (§ 17 (5a) EStG
Steuerfreiheit von Zuschüssen des Arbeitgebers bis EUR 200 für die Nutzung CO2 - emissionsfreier Fahrzeuge im Rahmen von Carsharing-Plattformen (§ 3 (1) Z 16d EStG)
Senken des Dienstgeberbeitrages von 3,9 % auf 3,7 % ab 2023 (§ 41 FLAG)
Anheben der Umsatzgrenze für nicht-buchführungspflichtige Unternehmer auf EUR 600.000 hinsichtlich Anwendung der land- / forstwirtschaftlichen Pauschalregelung (§ 22 UStG)
Hier finden Sie den Gesetzestext sowie die Erläuterungen zum Teuerungs-Entlastungspaket Teil II zum Download:
Die finale Gesetzwerdung des Teuerungs-Entlastungspakets Teil II bleibt allerdings noch abzuwarten.
Bei Fragen stehen Ihnen unsere Expert:innen Irene Grass und Martin Schmidt gerne zur Verfügung.
Foto: Wixmedien
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