Der Nationalrat hat ein neues Entlastungspaket („Teuerungs-Entlastungspaket“) in seiner Sondersitzung am 23.06.2022 beschlossen. Dieses soll die aktuelle Teuerung durch verschiedene kurzfristige Maßnahmen abfedern und so die Bevölkerung finanziell entlasten.
Eckpunkte des Teuerungs-Entlastungspakets
Einmalzahlungen an bestimmte Personengruppen (z.B. Geringverdiener, Pensionisten) als Teuerungsausgleich und Teuerungsabsetzbetrag
Sonder-Familienbeihilfe von EUR 180 pro Kind im August 2022 und Vorziehen des erhöhten Familienbonus Plus rückwirkend ab 1. Jänner 2022
Teuerungsprämie, mit der Unternehmen ihren Beschäftigten in 2022 und 2023 eine steuer- und SV-beitragsfreie Teuerungsprämie von jeweils bis zu EUR 3.000 gewähren können (§ 124b Z 408 EStG, § 49 Abs 3 Z 30 ASVG)
Verschiebung der CO2-Bepreisung von 1. Juli auf 1. Oktober 2022 (§ 9 Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022)
Senkung des Unfallversicherungsbeitrages um 0,1-Prozentpunkte ab 2023 (§ 51 Abs 1 Z 2 ASVG)
Erhöhung des Klimabonus
Als weitere Unterstützung wurde die Erhöhung des Klimabonus um EUR 250 (sogen. AntiTeuerungsbonus) für das Jahr 2022 durch Änderung des Klimabonusgesetzes beschlossen (§ 8 KliBG).
Mittelfristige strukturelle Änderungen geplant
Außerdem wurde ein Gesetzespaket angekündigt, das mittelfristige Maßnahmen, wie beispielsweise die Abschaffung der kalten Progression ab 2023, enthalten soll.
Sie haben noch Fragen? Unsere Expert:innen Irene Grass und Martin Schmidt unterstützen Sie gerne!
Foto: Unsplash | Towfiqu Barbhinya
Comentarios