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Teuerungs-Entlastungspaket beschlossen

Aktualisiert: 17. Nov. 2022


Der Nationalrat hat ein neues Entlastungspaket („Teuerungs-Entlastungspaket“) in seiner Sondersitzung am 23.06.2022 beschlossen. Dieses soll die aktuelle Teuerung durch verschiedene kurzfristige Maßnahmen abfedern und so die Bevölkerung finanziell entlasten.




Eckpunkte des Teuerungs-Entlastungspakets

  • Einmalzahlungen an bestimmte Personengruppen (z.B. Geringverdiener, Pensionisten) als Teuerungsausgleich und Teuerungsabsetzbetrag

  • Sonder-Familienbeihilfe von EUR 180 pro Kind im August 2022 und Vorziehen des erhöhten Familienbonus Plus rückwirkend ab 1. Jänner 2022

  • Teuerungsprämie, mit der Unternehmen ihren Beschäftigten in 2022 und 2023 eine steuer- und SV-beitragsfreie Teuerungsprämie von jeweils bis zu EUR 3.000 gewähren können (§ 124b Z 408 EStG, § 49 Abs 3 Z 30 ASVG)

  • Verschiebung der CO2-Bepreisung von 1. Juli auf 1. Oktober 2022 (§ 9 Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022)

  • Senkung des Unfallversicherungsbeitrages um 0,1-Prozentpunkte ab 2023 (§ 51 Abs 1 Z 2 ASVG)

Erhöhung des Klimabonus

Als weitere Unterstützung wurde die Erhöhung des Klimabonus um EUR 250 (sogen. AntiTeuerungsbonus) für das Jahr 2022 durch Änderung des Klimabonusgesetzes beschlossen (§ 8 KliBG).


Mittelfristige strukturelle Änderungen geplant


Außerdem wurde ein Gesetzespaket angekündigt, das mittelfristige Maßnahmen, wie beispielsweise die Abschaffung der kalten Progression ab 2023, enthalten soll.


Sie haben noch Fragen? Unsere Expert:innen Irene Grass und Martin Schmidt unterstützen Sie gerne!


Foto: Unsplash | Towfiqu Barbhinya

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