Damit Sie keine Fristen übersehen, finden Sie hier eine Übersicht über die wichtigsten Termine von Mitte April bis Ende Juni 2023:
Termin 17.04.2023:
Beginn der Antragsphase für den verlängerten EKZ I (läuft bis 16.06.2023)
Selbst-Check für Kleinst- und Kleinunternehmen für Energiekostenpauschale startet
Termin 30.04.2023:
Meldung land- und forstwirtschaftlicher Nebentätigkeiten bei der SVS
EU-OSS für das erste Quartal 2023 - Meldung und Zahlung
Termin 15.05.2023:
UVA für das erste Quartal 2023 – Meldung und Zahlung
Termin 30.06.2023:
Einreichung der Steuerklärungen 2022 via FinanzOnline ohne steuerliche Vertretung
Auslaufen von Covid-19-Vergünstigungen: erhöhte Pendlerpauschale / Pendlereuro, USt-Befreiung für Masken, Diagnostika und Impfungen
Vorsteuererstattung bei Drittlandsbezug: Ausländische Unternehmer, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, können bis 30.06.2023 einen Antrag auf Rückerstattung österreichischer Vorsteuern 2022 stellen. Belege über die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer und sämtliche Rechnungen sind im Original dem Antrag beizulegen. Die Frist ist nicht verlängerbar! Auch im umgekehrten Fall, nämlich für Vorsteuervergütungen österreichischer Unternehmer im Drittland (z.B. Serbien, Schweiz, Norwegen), endet am 30.06.2023 die Frist für Vergütungsanträge des Jahres 2022.
Firmenbucheinreichung des Jahresabschlusses kleiner GmbHs, GmbH & Co KGs und sonstiger kleiner kapitalistischen Personengesellschaften (Jahresumsatz bis zu € 70.000) in strukturierter Form erspart die Eintragungsgebühr von € 22. Mit Hilfe des aktuellen Web-Formulars wird eine XML-Datei erstellt, die über FinanzOnline eingereicht werden kann.
Bei Fragen unterstützen Sie unsere Expert:innen Irene Grass und Martin Schmidt gerne.
Foto: Unsplash | Catherine Hughes
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