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Mitarbeiterprämie 2026

Aktualisiert: 23. Juni

Mit dem kürzlich beschlossenen Budgetmaßnahmengesetz 2026 wurde die neue Mitarbeiterprämie 2026 eingeführt. Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern in den Kalendermonaten Juli bis Dezember 2026 eine steuerfreie Mitarbeiterprämie von bis zu EUR 500 gewähren.





Steuerfreiheit nur unter bestimmten Voraussetzungen

Die Steuerfreiheit ist an strenge formale Voraussetzungen geknüpft:

Die Prämie ist nur dann steuerfrei, wenn sie auf einer sogenannten „lohngestaltenden Vorschrift“ beruht. Als zulässige Grundlagen gelten ausschließlich:


  • ein Kollektivvertrag,

  • eine Betriebsvereinbarung auf Basis einer ausdrücklichen kollektivvertraglichen Ermächtigung,

  • eine Betriebsvereinbarung in Branchen ohne kollektivvertragsfähigen Arbeitgeberverband, oder bei

  • Unternehmen ohne Betriebsrat: eine Vereinbarung mit sämtlichen Arbeitnehmern, sofern entweder eine kollektivvertragliche Ermächtigung für eine Betriebsvereinbarung besteht oder es sich um eine Branche handelt, die über keinen kollektivvertragsfähigen Arbeitgeberverband verfügt.


Auszahlungszeitraum

Die Mitarbeiterprämie darf nur in den Monaten Juli bis Dezember 2026 gewährt werden und nicht – wie in den Vorjahren – während des gesamten Kalenderjahres.


Weitere wichtige Rahmenbedingungen

  • Die Mitarbeiterprämie muss zusätzlich zum bisherigen Arbeitslohn bezahlt werden.

  • Es darf sich nicht um bisher übliche oder regelmäßig gewährte Zahlungen handeln.

  • Die Prämie erhöht nicht das Jahressechstel und wird auch nicht darauf angerechnet.

  • Übersteigen die im Kalenderjahr steuerfrei gewährten Mitarbeiterprämien den Betrag von EUR 500 bzw. gemeinsam mit steuerfreien Gewinnbeteiligungen den Gesamtbetrag von EUR 3.000, ist der Steuerpflichtige zu veranlagen.  

  • Frühere Corona-, Teuerungs- oder Mitarbeiterprämien gelten nicht als schädliche Vorzahlungen.


Keine Befreiung von Sozialversicherung und Lohnnebenkosten

Die Mitarbeiterprämie ist zwar lohnsteuerfrei, jedoch nicht von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnnebenkosten befreit.


Bei Fragen stehen Ihnen unsere Expert:innen Irene Grass und Martin Schmidt gerne zur Verfügung.


Foto: Wixmedien



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