Kontrollplan zur Bekämpfung von Lohn-und Sozialdumping
- IG-TAX

- 10. Juli
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Finanz- und Sozialministerium haben den gemeinsamen Kontrollplan 2025 zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping vorgestellt. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf Kleintransporten und Zustelldiensten.
Die Finanzpolizei kontrolliert in Abstimmung mit der Österreichischen Gesundheitskasse Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne österreichische Pflichtversicherung. Bei Verstößen wie Unterentlohnung, fehlenden Meldungen oder Lohnunterlagen wird Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde erstattet.
Neben dem neu hinzugekommenen Fokus auf den Straßentransport liegen die Kontrollschwerpunkte 2025 auf den Branchen Hotel, Gastronomie und Tourismus, Bau- und Baunebengewerbe sowie Security und Events. Insgesamt sind für 2025 circa 1.300 Unternehmenskontrollen geplant.
Auswertung von Entsendungen
Als Ergänzung zur Tätigkeit der Finanzpolizei wertet eine zentrale Koordinationsstelle im Finanzministerium Entsende- und Überlassungsmeldungen aus. So sollen verdächtige Fälle von Überlassungen statt Entsendungen, falsche Branchenmeldungen im Baugewerbe, ausländische Scheinfirmen sowie neue auffällige Branchen systematisch identifiziert werden.
Neue Pflicht bei Job-Anmeldung ab 2026
Die ab 1. Jänner 2026 für Arbeitgeber verpflichtende Angabe der vereinbarten Stundenanzahl bei der Anmeldung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen soll Lohn-und Sozialbetrug zusätzlich eindämmen.
Bei Fragen stehen Ihnen unsere Expert:innen Irene Grass und Martin Schmidt gerne zur Verfügung.
Foto: Wixmedien



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