Obwohl die Förderungsrichtlinie bis jetzt noch nicht vorliegt (Stand: 07.11.2023), sollten Unternehmen rechtzeitig mit der Vorbereitung von Unterlagen für die Antragserstellung für den EKZ II beginnen. Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Schritte.
1. Erhebung der relevanten Energiearten
Energiemehrkosten, die im Jahr 2023 angefallen sind, werden für Treibstoffe, Erdgas, Strom, Heizöl, Holzpellets, Hackschnitzel sowie Wärme-Kälte-Kosten gefördert.
Stellen Sie fest, welche dieser Energiearten für Ihr Unternehmen maßgeblich sind und ob Mehrkosten im Vergleich zum Jahr 2021 angefallen sind. Auf diese Weise können Sie abschätzen, welche Förderstufe für Ihr Unternehmen relevant ist:
Berechnungs-stufe | Förderungs-intensität | Untergrenze in EURO | Obergrenze in EURO | Energiearten |
Basisstufe | 50% | 1.500,00 | 2.000.000,00 | Strom, Erdgas, aus Strom oder Erdgas direkt erzeugte Wärme/Kälte, Treibstoffe (Benzin/Diesel), Holzpellets, Hackschnitzel, Heizöl |
Stufe 2 | 50% | 1.500,00 | 4.000.000,00 | Strom, Erdgas, aus Strom oder Erdgas direkt erzeugte Wärme/Kälte |
Stufe 3 | 65% | 4.000.000,01 | 50.000.000,00 | Strom, Erdgas, aus Strom oder Erdgas direkt erzeugte Wärme/Kälte |
Stufe 4 | 80% | 50.000.000,01 | 150.000.000,00 | Strom, Erdgas, aus Strom oder Erdgas direkt erzeugte Wärme/Kälte |
Stufe 5 | 40% | 4.000.000,01 | 100.000.000,00 | Strom, Erdgas, aus Strom oder Erdgas direkt erzeugte Wärme/Kälte |
Quelle: Basisinformation EKZII BMAW vom 17.10.2023
2. Vorbereiten der Rechnungen für Energiemehrkosten
Um die tatsächlichen Mehrkosten für eine Energieart ermitteln zu können, ist es hilfreich, sämtliche Rechnungen des Förderzeitraums (2023) und des Vergleichszeitraums (2021) bereitzustellen.
3. Verbrauchsmenge bestimmen
Die Verbrauchsmenge der jeweiligen Energieart im Förderzeitraum (2023) und im Vergleichszeitraum (2021) ist wesentlich für die für die Berechnung des EKZ II. Falls Sie bereits den EKZ I oder den EKZ I Q4 beantragt haben, wurden die benötigten Daten für das Jahr 2021 schon eruiert.
4. Förderhöhe berechnen
Derzeit ist davon auszugehen, dass die aws Vorlagen zur Verfügung stellen wird, mit denen die Förderhöhe automatisch berechnet wird, wenn Daten zur Verbrauchsmenge sowie die Kosten pro Mengeneinheit eingegeben werden.
5. Zugang zum aws-Fördermanager überprüfen
Um den Antrag stellen zu können, benötigt Ihr Unternehmen einen Zugang zum aws-Fördermanager. Falls dieser noch nicht vorhanden sein sollte, empfiehlt es sich, den Zugang umgehend anzulegen. Im Normalfall sind allgemeine Angaben zum Unternehmen zu machen, die auch bei anderen Förderungen der aws erforderlich sind und somit übernommen werden können.
6. Förderobergrenze berücksichtigen
Falls Ihr Unternehmen Teil eines Konzernverbunds ist, sollten Sie sich mit den verbundenen Unternehmen abstimmen, um festzustellen, ob Förderobergrenzen überschritten werden könnten. Berücksichtigen Sie, dass verbundene Unternehmen des Förderwerbers auch bei den allgemeinen Angaben zum Förderwerber zu erfassen sind.
Die Antragseinbringung ist für den 09.11.2023 avisiert. Da die Förderrichtlinie noch nicht vorliegt, sind Änderungen weiterhin möglich.
Weitere Informationen zum Energiekostenzuschuss II finden Sie hier:
Sie haben noch Fragen zum Energiekostenzuschuss II? Unsere Expert:innen Irene Grass und Martin Schmidt stehen Ihnen gerne zur Seite.
Foto: Wixmedien
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