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Energiekostenzuschuss II - genehmigte Richtlinie liegt vor

Aktualisiert: 20. Feb.


Auf der Homepage des Austria Wirtschaftsservice (aws) wurde die Richtlinie zum Energiekostenzuschuss II inklusive Musterbericht veröffentlicht. Die Antragstellung für den EKZ II ist innerhalb einer zugewiesenen Frist möglich.

(Stand: 12.12.2023)



Start der Antragstellung

Nach erfolgreich abgesendeter Voranmeldung erhalten Unternehmen ein persönliches Zeitfenster für die anschließende Antragstellung. Die individuellen Antragszeiträume liegen zwischen dem 09.11.2023 und dem 07.12.2023. Für die Antragstellung ist eine externe Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung oder Bilanzbuchhaltung hinzuzuziehen. Die Antragstellung erfolgt, wie schon die Voranmeldung, über den Fördermanager des aws.

Richtlinie

Die Richtlinie wurde am 20.11.2023 genehmigt:





Details zum Energiekostenzuschuss II

Die wichtigsten Eckpunkte finden Sie hier:





Weiterführende Informationen





Ausblick auf die Abrechnung der zweiten Förderperiode

Um den Zuschuss für die zweite Förderungsperiode (2. Halbjahr 2023) zu bekommen, muss der Förderwerber eine separate Abrechnung vorlegen. Nach jetzigem Stand soll die Vorgehensweise für die Abrechnung der zweiten Förderungsperiode der der ersten Abrechnung weitgehend gleichen.

 

Wann die Abrechnung genau startet, ist derzeit noch unklar. Der Richtlinie zufolge war der Zeitraum vom 15.02. bis 06.06.2024 geplant. Laut Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) und der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) werden die Abrechnungen jedoch voraussichtlich erst im April (nach Ostern) starten. Zudem wurde angekündigt, dass die zugeteilten Zeitslots länger sein sollen als jene für die erste Förderperiode.


Die höchstmögliche Förderhöhe für die zweite Förderungsperiode wurde auf der Grundlage einer Hochrechnung der ersten Förderungsperiode (175 %) kalkuliert. Die tatsächliche Höhe der Förderung wird auf Basis der IST-Daten für das zweite Halbjahr ermittelt. Der tatsächliche Förderwert kann daher geringer ausfallen als der genehmigte Maximalbetrag für die zweite Förderungsperiode.


Sie haben noch Fragen zum Energiekostenzuschuss II? Unsere Expert:innen Irene Grass und Martin Schmidt stehen Ihnen gerne zur Seite.


Foto: Canva / formatoriginalphotos

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