Aufgrund der weiterhin steigenden Energiekosten hat die Bundesregierung Ende 2022 weitere Hilfen beschlossen. Neben der Ausweitung des Förderzeitraums des Energiekostenzuschusses I (EKZ I) bis Ende 2022 wurde der Energiekostenzuschuss II (EKZ II) präsentiert.
Bis dato sind noch nicht alle Details zum EKZ II bekannt. Trotzdem möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über die bereits vorliegenden Informationen geben:
Förderzeitraum: 01.01.2023 bis 31.12.2023
Förderhöhe: mindestens € 3.000 bis maximal € 150 Millionen (pro Unternehmen)
Die Antragstellung wird wie beim EKZ I über den Fördermanager des Austria Wirtschaftsservice (aws) möglich sein.
Die Förderstufen und deren Voraussetzungen finden Sie in der folgenden Tabelle. Folgende Neuerungen sind besonders hervorzuheben:
Das Merkmal der Energieintensität des Unternehmens entfällt in den ersten beiden Stufen.
Die Förderintensität wird in den ersten zwei Stufen stark erhöht.
Die förderfähigen Energieformen wurden ausgeweitet
Bei Fragen zum Energiekostenzuschuss unterstützen Sie unsere Expert:innen Irene Grass und Martin Schmidt gerne.
Foto: Wixmedien
Comments