Zur Unterstützung von Kleinst- und Kleinunternehmern wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft die Energiekostenpauschale geschaffen. Sie wird abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet und kann rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden.
Was sind die Voraussetzungen für die Energiekostenpauschale?
Bei der Pauschalabgeltung der erhöhten Energiekosten ist folgendes zu beachten:
Förderfähige Unternehmen sind jene, die mehr als € 10.000 und weniger als € 400.000 Umsatz im Jahr 2022 erzielt haben und eine Betriebsstätte in Österreich haben (ausgenommen: öffentliche Unternehmen und die Sektoren Energie, Finanz, Immobilien, Landwirtschaft, freie Berufe und politische Parteien).
Förderhöhe: pauschal zwischen € 110 und € 2.475, abhängig von Branche und Jahresumsatz.
Förderfähiger Zeitraum: Es werden drei unterschiedliche Zeiträume angeboten, unter denen der Antragssteller wählen kann:
> 01.02.2022 bis 31.12.2022
> 01.02.2022 bis 30.09.2022
> 01.10.2022 bis 31.12.2022
Wie kann die Energiekostenpauschale beantragt werden?
Unternehmen können seit dem 17.04.2023 mit einem Selbst-Check überprüfen, ob sie die Voraussetzungen für die Einreichung erfüllen.
Die eigentlichen Anträge können ab Mai 2023 gestellt werden.
Allgemeine Informationen zur Energiekostenpauschale finden Sie hier:
Detaillierte Fragen werden in den "Frequently Asked Questions" (FAQ) beantwortet:
Für weitere Fragen steht Ihnen die Telefon-Hotline der
Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) unter +43 1 890 80 6776
(Mo bis Do von 8:30 bis 17:00 Uhr und Fr von 8:30 bis 14:00 Uhr) zur Verfügung.
Unsere Expert:innen Irene Grass und Martin Schmidt unterstützen Sie ebenfalls gerne.
Foto: Wixmedien
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