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Budget 2027/2028: Die wichtigsten steuerlichen Neuerungen im Überblick

  • Autorenbild: IG-TAX
    IG-TAX
  • vor 9 Stunden
  • 4 Min. Lesezeit

Parallel zur Budgetrede des Finanzministers wurde am 10. Juni 2026 die Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/2028 veröffentlicht. Das Gesetzespaket enthält zahlreiche steuerliche Maßnahmen, die der Budgetkonsolidierung dienen und sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen betreffen.


Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die wichtigsten geplanten steuerlichen Änderungen.


Inhalt:


Staffelung der Körperschaftsteuer

Wie bereits angekündigt, soll die Körperschaftsteuer künftig stufenweise ausgestaltet werden. Der reguläre Steuersatz von 23 % bleibt unverändert bestehen. Für Gewinnanteile, die EUR 1 Mio. übersteigen, soll jedoch ein erhöhter Steuersatz von 24 % gelten.


Die Regelung soll auch für Unternehmensgruppen Anwendung finden. Maßgeblich ist dabei das gesamte steuerliche Gruppeneinkommen. Betroffen sind zudem beschränkt steuerpflichtige Körperschaften.


Ausgenommen bleiben bestimmte Körperschaften öffentlichen Rechts und gemeinnützige Einrichtungen. Die neue Regelung soll erstmals für Wirtschaftsjahre gelten, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen.


Neue Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Diese Maßnahme wurde erst jetzt angekündigt: Für Forderungen gegenüber Gesellschaftern auf Verrechnungskonten sollen künftig strengere Anforderungen gelten.


Verrechnungskonten müssen bis zum Bilanzstichtag entweder ausgeglichen oder in ein fremdübliches Darlehen umgewandelt werden. Hierfür werden insbesondere schriftliche Vereinbarungen, marktübliche Verzinsungen, angemessene Sicherheiten und eine Bonitätsprüfung erforderlich sein.


Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, soll die Forderung künftig als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt werden. Dies hätte eine unmittelbare Kapitalertragsteuerpflicht zur Folge. Bei Beteiligungen von mindestens 10 % soll die Regelung erst für Forderungsstände über EUR 50.000 greifen.


Verschärfungen bei der Immobilienertragsteuer

Für sogenannte Altgrundstücke – also Immobilien, die bereits vor dem 31. März 2012 steuerfrei waren – sind höhere effektive Steuerbelastungen vorgesehen.

Während der nominelle Steuersatz von 30 % unverändert bleibt, werden die pauschalen Anschaffungskosten angepasst. Dadurch erhöht sich die tatsächliche Steuerbelastung:

  • bei nicht umgewidmetem Altvermögen von bisher 4,2 % auf künftig 6 %,

  • bei umgewidmeten Grundstücken von bisher 18 % auf 21 %,

  • bei Umwidmungen ab 2025 unter Berücksichtigung des Umwidmungszuschlags faktisch auf bis zu 27,3 %.

Die Änderungen sollen auf Veräußerungen ab dem 1. Jänner 2027 Anwendung finden.


Änderungen im Einkommensteuerrecht

  • Sachbezug für Elektrofahrzeuge

Die bisherige vollständige Sachbezugsbefreiung für emissionsfreie Firmenfahrzeuge soll schrittweise eingeschränkt werden.

Vorgesehen ist:

  • ab 2027 ein Sachbezug von 0,375 % der Anschaffungskosten, maximal EUR 180 pro Monat,

  • ab 2028 ein Sachbezug von 0,625 % der Anschaffungskosten, maximal EUR 300 pro Monat.


  • Ende von Homeoffice- und Arbeitsplatzpauschalen

Mit Jahresbeginn 2027 sollen sowohl das Telearbeitspauschale als auch das kleine und große Arbeitsplatzpauschale entfallen.

Die steuerliche Absetzbarkeit ergonomischer Büroausstattung soll hingegen weiterhin bis zu EUR 300 pro Jahr möglich bleiben.


  • Änderungen beim Familienbonus

Künftig soll die Aufteilung des Familienbonus Plus stärker eingeschränkt werden. Darüber hinaus ist eine Aussetzung der Inflationsanpassung beim Kinderabsetzbetrag vorgesehen.


  • Degressive Abschreibung

Für Elektrizitätsunternehmen soll der Höchstsatz der degressiven Abschreibung für die Wirtschaftsjahre 2027 bis 2029 befristet von derzeit 30 % auf 10 % abgesenkt werden. Die Reduktion soll sämtliche Investitionen erfassen, die seit Einführung der degressiven Abschreibung bis zum 31. Dezember 2025 angeschafft oder hergestellt wurden. Investitionen, die im Wirtschaftsjahr 2026 getätigt werden, sollen von dieser Einschränkung ausgenommen bleiben.


  • Gewinnfreibetrag künftig nur mehr für Realinvestitionen

Zur Budgetkonsolidierung soll der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag vorübergehend eingeschränkt werden.

Für Wirtschaftsjahre zwischen 2027 und 2029 sollen Wertpapierinvestitionen nicht mehr als begünstigte Investitionen gelten. Der Gewinnfreibetrag kann in diesem Zeitraum somit grundsätzlich nur mehr durch Investitionen in körperliche Wirtschaftsgüter genutzt werden.

Ab 2030 soll die Wertpapierlösung wieder zur Verfügung stehen.


Bankenabgabe verlängert

Die derzeit erhöhte Stabilitätsabgabe für Banken soll bis Ende 2029 verlängert werden.

Auch die bereits eingeführte Sonderzahlung bleibt grundsätzlich bestehen und soll erst ab 2029 schrittweise reduziert werden. Ab 2030 ist ein Auslaufen dieser zusätzlichen Belastungen vorgesehen.


Änderungen bei der Einfuhrumsatzsteuer

Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) ist eine Steuer, die beim Import von Waren aus Nicht-EU-Ländern (Drittstaaten) anfällt. Durch das EUSt-Neu-Verfahren können Unternehmen die Steuer direkt auf ihr Abgabenkonto beim Finanzamt buchen lassen, anstatt sie sofort beim Zollamt vorzufinanzieren oder bar zu entrichten. Wenn der Verdacht auf steuerliche Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit Einfuhren besteht, sollen Unternehmen künftig zeitlich befristet von diesem Verfahren ausgeschlossen werden.


Neue Bewertungsregeln für Unternehmensanteile

Im Bewertungsrecht ist eine wesentliche Änderung für die Bewertung von Kapitalanteilen geplant. Künftig soll unter bestimmten Voraussetzungen bereits ein einzelner Verkaufsvorgang als Grundlage für die Ermittlung des gemeinen Wertes herangezogen werden können. Dies betrifft insbesondere:

  • Schenkungen,

  • Stiftungseinbringungen,

  • unentgeltliche Übertragungen von Unternehmensanteilen.

Die Finanzverwaltung erhält dadurch erweiterte Möglichkeiten, höhere Unternehmenswerte anzusetzen. Die Regelung soll bereits für Bewertungsvorgänge nach dem 10. Juni 2026 gelten.


Mehr Transparenz bei Immobilien und Vermietungen

Zur Bekämpfung von Steuerverkürzungen im Immobilienbereich sollen die Datenbestände der Finanzverwaltung erweitert werden. Künftig sollen zusätzliche Informationen aus dem Grundbuch und vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen für steuerliche Kontrollzwecke verwendet werden dürfen.

Ziel ist insbesondere die bessere Aufdeckung von:

  • nicht erklärten Vermietungseinkünften,

  • Scheingeschäften,

  • risikobehafteten Immobilientransaktionen.


Sonstige geplante Maßnahmen

Das Budgetbegleitgesetz enthält darüber hinaus zahlreiche weitere Änderungen:

  • Anhebung der Alkoholsteuer,

  • Ausweitung finanzstrafrechtlicher Bestimmungen auf tabakverwandte Produkte (z. B. E-Zigaretten),

  • Anpassungen bei der NoVA für Importfahrzeuge aus Drittstaaten,

  • Senkung des FLAF-Dienstgeberbeitrags von 3,7 % auf 2,7 %,

  • Ausweitung der Dienstgeberbeitragspflicht auf bestimmte ältere Arbeitnehmer,

  • Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage in der Sozialversicherung,

  • schrittweise Abschaffung der reduzierten Arbeitslosenversicherungsbeiträge für niedrige Einkommen.

Weitere Details finden Sie hier:



Da das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, sind bis zur endgültigen Beschlussfassung weiterhin Änderungen möglich.


Bei Fragen stehen Ihnen unsere Expert:innen Irene Grass und Martin Schmidt gerne zur Verfügung.


Foto: Unsplash | Sam


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