
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat eine neue Ausgabe der Fachlichen News zum Register der wirtschaftlichen Eigentümer (WiEReG) veröffentlicht. In dieser werden folgende Neuerungen vorgestellt:
Neue Steuernummern im WiEReG Zwangsstrafenverfahren
Mit der Novelle des WiEReG wurde auch das WiEReG Zwangsstrafenverfahren umgestaltet. Für die Zwecke des WiEReG Zwangsstrafenverfahrens erfolgt die Vergabe von zusätzlichen Steuernummern. Für das Zwangsstrafenverfahren selbst hat diese Neuerung keine Auswirkungen, da jeder Rechtsträger mehrere Steuernummern haben kann.
Tipp: Achten Sie bei Erhalt von Erinnerungsschreiben sowie Bescheiden nicht ausschließlich auf die Steuernummer, sondern auch auf den Firmennamen und fügen Sie die zusätzliche Steuernummer Ihrer Kundenkartei hinzu.
Neues Handbuch für Einsicht bei Vorliegen eines berechtigten Interesses
Mit 1. September 2023 wurde die Einsicht bei Vorliegen eines berechtigten Interesses eingeführt:
Unternehmen können einen Auszug über ihr eigenes Unternehmen im Unternehmensserviceportal (USP) selbstständig abrufen.
Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer können gemäß § 9 Abs. 2a WiEReG Auszüge bei Vorliegen eines berechtigten Interesses eines Klienten namens und Auftrags für diesen Klienten über ihr WiEReG Managementsystem im USP abrufen.
Sonstige natürliche Personen und Organisationen können einen Antrag für die Einsicht bei berechtigtem Interesse über die Homepage des Bundesministeriums für Finanzen stellen.
Als Hilfestellung für die Einsicht bei berechtigtem Interesse steht auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen ein neues Handbuch zur Verfügung. Sie können dies auf der Seite der Einsicht bei Vorliegen eines berechtigten Interesses abrufen.
WiEReG Compliance-Packages
Mit Hilfe der WiEReG-Compliance-Packages können Dokumente, die für die Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer erforderlich sind, an das Register übermittelt und von verpflichteten Unternehmen für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten eingesehen und verwendet werden.
Bei Fragen stehen Ihnen unsere Expert:innen Irene Grass und Martin Schmidt gerne zur Verfügung.
Foto: Wixmedien
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