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WiEReG: Vorabinformation zur Meldung von Nominee-Vereinbarungen

Aktualisiert: 2. Okt.

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Das BMF hat eine neue Ausgabe der Fachlichen News zum Register der wirtschaftlichen Eigentümer (WiEReG) auf seiner Website veröffentlicht.







Update (Stand: 30.09.2025):

Verschiebung des Startes der Meldung von Nominee-Vereinbarungen

Die neuen Meldeformulare mit der Möglichkeit Nominee-Vereinbarungen zu melden, werden mit 8. Oktober 2025 vom BMF bereitgestellt. Es verlängern sich alle Fristen für Meldungen, die nur mit den geänderten Meldeformularen (Nominee-Vereinbarungen) möglich sind, entsprechend. Alle übrigen Meldungen bleiben davon unberührt können problemlos eingebracht werden.


Vorabinformation zur Meldung von Nominee-Vereinbarungen (Treuhandschaften) gemäß § 4a WiEReG


Mit dem Finanzmarkt-Geldwäschegesetz-Anpassungsgesetz wurde auch das WiEReG novelliert. Eine wesentliche Neuerung ist die verstärkte Offenlegung von sogenannten „Nominee-Vereinbarungen“ – praktisch vergleichbar mit Treuhandvereinbarungen.


Am 1. Oktober 2025 treten die mit BGBl. I Nr. 151/2024 kundgemachten Änderungen in Bezug auf Nominee-Vereinbarungen (Treuhandschaften) in Kraft. Die Änderungen greifen in die bisherige Systematik der Meldungen ein und führen eine neue Kategorie von natürlichen Personen ein, die gemeldet werden müssen. Neben wirtschaftlichen Eigentümern sind gemäß § 5 Abs. 1 WiEReG auf Ebene des meldepflichtigen Rechtsträgers auch Nominee-Vereinbarungen (Treuhandschaften) und deren Vertragsparteien – Nominatoren (Treugeber), Nominees (Treuhänder) und Nominee-Direktoren – zu melden.


Detaillierte Informationen des BMF finden Sie hier zum Download:



Aktualisierung der WiEReG Fallbeispielsammlung

Auch die WiEReG Fallbeispielsammlung wurde aufgrund der im Rahmen der WiEReG Novelle 2024 in Kraft getretenen Änderungen aktualisiert.


Aktualisierung der Handbücher für Verpflichtete und Rechtsträger

Im Zusammenhang mit der Neugestaltung der Meldeformulare wurden auch die Handbücher für Rechtsträger und Verpflichtete um die neuen Funktionen erweitert und aktualisiert. Die aktualisierten Versionen können hier abgerufen werden:



Gerne beraten Sie unsere Expert:innen Irene Grass und Martin Schmidt  zu den Neuregelungen.


Foto: Wixmedien




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