Die EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen wurde vom Europäischen Parlament Ende 2022 verabschiedet. Diese Corporate Sustainability Reporting Direktive (CSRD) soll sicherstellen, dass sowohl große Unternehmen als auch gelistete Klein- und Mittelbetriebe (KMU) über Nachhaltigkeitsaspekte wie z.B. Klimaschutzmaßnahmen und verantwortungsvolle Unternehmensführung Bericht erstatten.
Für wen und ab wann gilt die Berichtspflicht?
Für die Einführung der Berichtspflicht gibt es folgenden Zeitplan:
Ab 01.01.2024:
Unternehmen von öffentlichem Interesse (mit mehr als 500 Beschäftigten), die bereits jetzt der Richtlinie über die Angabe nicht-finanzieller Informationen ("NFRD") unterliegen, müssen mit dem Sammeln der relevanten Daten im Jahr 2024 beginnen. Die Berichtspflicht über das Berichtsjahr 2024 beginnt im Jahr 2025.
Ab 01.01.2025:
Große Unternehmen, die derzeit nicht der NFRD unterliegen, müssen mit dem Sammeln der relevanten Daten beginnen. Als „groß“ wird ein Unternehmen eingestuft, wenn mindestens zwei der folgenden drei Merkmale zutreffen: mehr als 250 Mitarbeiter, Umsatz von mehr als EUR 40 Mio. und Bilanzsumme von mehr als EUR 20 Mio. Die Berichtspflicht über das Berichtsjahr 2025 startet im Jahr 2026.
Ab 01.01.2026:
Gelistete KMU müssen ab diesem Zeitpunkt relevante Daten sammeln, wenn sie zumindest zwei der drei folgenden Kriterien überschreiten: mindestens 10 Mitarbeiter, über EUR 700.000 Umsatz sowie EUR 350.000 Bilanzsumme. Die Berichtspflicht über das Berichtsjahr 2026 beginnt im Jahr 2027. Für KMU ist allerdings ein Übergangszeitraum bis zum Jahr 2028 möglich.
Für kleine Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen gilt die Berichtspflicht ebenfalls ab 01.01.2026.
Ab 01.01.2028:
Nicht-europäische Unternehmen werden ab dem 01.01.2028 berichtspflichtig sein, wenn sie mindestens eine Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft in der EU haben und einen Nettoumsatz von mehr als EUR 150 Mio. in der EU erzielen.
Was sind die wesentlichen Inhalte der Berichterstattung?
Ein CSRD-konformer Bericht soll einerseits die Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft und andererseits die Auswirkungen von gesellschaftlichen und ökologischen Themen auf das Unternehmen darstellen. Er muss daher sämtliche Angaben enthalten, die für das Verständnis der der Lage des Unternehmens, des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, sowie der Auswirkungen der Geschäftstätigkeit notwendig sind. Dazu gehören unter anderem:
Beschreibung von Geschäftsmodell und Strategie im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte, insbesondere Ökosysteme, Klimaschutz, Kreislaufsysteme
Gesetzte Nachhaltigkeitsziele und erzielte Fortschritte auf dem Weg dorthin
Beschreibung der Rolle von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeitspolitik des Unternehmens, Unternehmensethik
Maßnahmen zur Behebung negativer Auswirkungen innerhalb der Wertschöpfungskette des Unternehmens
Risiken und Abhängigkeiten des Unternehmens im Bereich Nachhaltigkeit
Informationen über immaterielle Anlagewerte wie z.B. Humankapital, soziales Kapital
Gesellschaftliche Aspekte wie z.B. Arbeitsbedingungen, Menschenrechte, Chancengleichheit
Welche Vorkehrungen können Unternehmen treffen?
Jeder Betrieb sollte im Vorfeld klären, ob und inwiefern er von der Richtlinie betroffen ist. Falls Personal aufgestockt oder externe Dienstleister hinzugezogen werden müssen, sind die Budgets entsprechend anzupassen. Innerhalb des Unternehmens sollten rechtzeitig Projektgruppen gegründet werden, die die notwendigen Schritte im Betrieb koordinieren und über Fortschritte informieren. Um der Berichtspflicht nachkommen zu können, müssen mit der erforderlichen Software Daten in der Finanz- und Personalabteilung gesammelt, eine IST-Analyse durchgeführt und Maßnahmen eingeleitet werden, die die Nachhaltigkeitsbilanz des Betriebs optimieren. Mögliche Instrumente wären z.B. Schulungen, ein ausgeweitetes betriebliches Gesundheitsmanagement sowie Prozessoptimierungen in den verschiedensten Bereichen von eingespartem Papier bis hin zu gesenktem Energieverbrauch. Im Sinne des Employer Brandings sollten Beschäftigte dabei unterstützt werden, aktiv Verbesserungsvorschläge einzubringen.
Was bringt die Nachhaltigkeitsberichterstattung für den Unternehmenserfolg?
Die Erfüllung von Nachhaltigkeitskriterien kann ein wesentlicher Faktor dafür sein, dass ein Betrieb z.B. ins Lieferantenportfolio eines großen Konzerns aufgenommen wird. Ebenso kann sich die Nachhaltigkeitsbilanz auf die Bewilligung von Krediten oder die Auszahlung von Förderungen auswirken. Auch auf dem Arbeits- und Investorenmarkt kann Transparenz bei sozialen und ökologischen Aspekten zum ausschlaggebenden Wettbewerbsvorteil werden.
Bei Fragen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung stehen Ihnen unsere Expert:innen Irene Grass und Martin Schmidt gerne zur Verfügung.
Foto: Wixmedien
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