Kostenzuschuss für energieintensive Unternehmen
- IG-TAX

- 9. März
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Aktualisiert: vor 5 Tagen

Um den Industriestandort Österreich zu sichern und energieintensive Unternehmen angesichts anhaltend hoher Energiepreise zu entlasten, wird im Rahmen des Standortabsicherungsgesetzes für die Jahre 2025 und 2026 ein Ausgleich für jene Stromkostenanteile gewährt, die aus der Einpreisung von Emissionszertifikaten resultieren (indirekte CO₂-Kosten).
Welche Unternehmen werden gefördert?
Die Förderung richtet sich ausschließlich an Unternehmen mit einem jährlichen Stromverbrauch von mindestens einer Gigawattstunde (GWh), die beispielsweise in den Bereichen Metall-, Stahl-, Papier-, Holz- oder Lederverarbeitung tätig sind. Dabei wird jener Stromverbrauch berücksichtigt, der über 1 GWh hinausgeht. Die Förderhöhe ist auf maximal 75 % der indirekten CO₂-Kosten begrenzt und wird anhand festgelegter Berechnungsformeln ermittelt. Gleichzeitig soll die Maßnahme Anreize schaffen, Effizienzpotenziale in den Produktionsprozessen zu nutzen und verstärkt auf erneuerbare Energien umzusteigen.
Abwicklung durch Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws)
Die Abwicklung der Förderungen nach dem Standortabsicherungsgesetz erfolgt im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung durch die aws. Die Antragstellung ist von 13. April bis 13. Oktober 2026 möglich.
Informationen zu den Förderungsrichtlinien (vorbehaltlich der Genehmigung durch die Europäische Kommission) sowie zur Antragstellung finden Sie hier:
Sie haben noch Fragen? Unsere Expert:innen Irene Grass und Martin Schmidt unterstützen Sie gerne.
Foto: Unsplash | Wolfgang Weiser



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