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Höherer Beratungsbonus für Jungunternehmer

Aktualisiert: vor 2 Stunden

Gute Nachrichten für alle, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen: Der Gründerbonus der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (KSW) wurde auf 250 Euro erhöht.





Ziel der Initiative „niemals-ohne“ ist es, Gründer:innen frühzeitig mit Steuerberater:innen zu vernetzen und sie sowohl fachlich als auch finanziell zu unterstützen. Neben fundierter Beratung erhalten Jungunternehmer:innen einen Zuschuss von 250 Euro zur ersten Honorarnote ihrer Steuerberatungskanzlei.

Der Gründerbonus kann online unter www.gründerbonus.at beantragt werden.


So funktioniert der Gründerbonus:


  1. Registrierung: Gründer:innen registrieren sich online auf www.gründerbonus.at und laden ihren Gründungsnachweis hoch.

  2. Einreichung der Honorarnote: Anschließend wird die erste Honorarnote der Steuerberatungskanzlei sowie die Bankverbindung im Profil hochgeladen.

  3. Auszahlung: Nach Prüfung durch die KSW erfolgt die Auszahlung des Bonus innerhalb von zwei bis drei Wochen direkt auf das angegebene Konto.

Der Antrag kann innerhalb von zwei Jahren ab Gründungsdatum vollständig abgeschlossen werden.


Voraussetzungen im Überblick:


Gründungsnachweis (Auswahl):

  • Firmenbuchauszug oder GISA-Auszug

  • NeuFöG-Bestätigung

  • SVS-Anmeldebestätigung

  • Wirtschafts-Compass-Auszug

  • Alternativ: Bestätigtes Formular der Steuerberatungskanzlei


Honorarnote:

  • Mindestbetrag: 300 Euro brutto

  • Muss von einer Steuerberatungskanzlei stammen

  • Bonus darf nicht direkt auf der Rechnung abgezogen werden

  • Einreichung als PDF, JPG oder PNG möglich


Sie haben noch Fragen? Unsere Expert:innen Irene Grass und Martin Schmidt unterstützen Sie gerne.


Foto: Wixmedien



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