Nach einem rund drei Jahre andauernden Entwicklungsprozess ist das Gesetz zur neuen Gesellschaftsform „Flexible Kapitalgesellschaft“ (kurz: FlexKap bzw. FlexCo) am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten. Wir beleuchten, welche Vorzüge die neue Gesellschaftsform hat und ob sie sich auch für bereits etablierte Unternehmen eignet.
Welche Unterschiede bestehen gegenüber der GmbH?
Diverse Erleichterungen sowie flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten sollen die internationale Wettbewerbsfähigkeit der FlexKap im Vergleich zur GmbH erhöhen. Nachfolgend finden Sie einige Eckpunkte:
Stammeinlagen:
Sowohl bei der schon bisher bestehenden GmbH als auch bei der neuen FlexKap wird das Stammkapital herabgesetzt respektive neu festgelegt, um die beiden nebeneinander stehenden Rechtsformen künftig gleich zu behandeln:
Das Mindeststammkapital beträgt für beide Rechtsformen nunmehr € 10.000,- (bei bestehenden GmbHs sind somit Kapitalherabsetzungen und die Rückzahlung von Einlagen möglich).
Durch die Mindeststammeinlage von € 1,00 bei der FlexKap (bei der GmbH: € 70) werden künftig auch kleinere Beteiligungen ermöglicht.
Schriftliche Abstimmung:
Im Gegensatz zur GmbH kann im Gesellschaftsvertrag der FlexKap vereinbart werden, dass für Umlaufbeschlüsse nicht das Einverständnis aller Gesellschafter nötig ist. Zudem reicht die Einhaltung der Textform (z.B. digitale Signatur oder E-Mail) aus.
Stimmrechtsausübung:
Die Gesellschafter einer FlexKap, die über mehr als eine Stimme verfügen, sind berechtigt, die mit einem Geschäftsanteil verbundenen Stimmrechte auch uneinheitlich auszuüben. Dieser Punkt kommt vor allem bei Treuhandkonstruktionen zum Tragen.
Beteiligungsformen:
Bei der FlexKap können nicht nur Geschäftsanteile, sondern daneben auch Unternehmenswert-Anteile in der Höhe von bis zu 25 % des Stammkapitals ausgegeben werden. Dadurch ist eine stimmrechtslose Beteiligung am Bilanzgewinn und am Liquidationserlös möglich.
Diese Beteiligungsform soll neben der Beteiligung von Beschäftigten auch der Beteiligung externer Personen dienen. Inhaber von Unternehmenswert-Anteilen finden sich nicht im Firmenbuch wieder, sondern werden in einem von der Geschäftsleitung geführten Anteilsbuch eingetragen. Für die Übertragung von Unternehmenswert-Anteilen muss kein Notar bzw. Rechtsanwalt hinzugezogen werden.
Auch bei der Übertragung von Geschäftsanteilen gibt es weniger Formerfordernisse: Anstelle eines Notariatsakts reicht eine von einem Notar oder Rechtsanwalt ausgestellte Privaturkunde aus.
Kauf eigener Anteile:
Der Erwerb von eigenen Anteilen durch die Gesellschaft ist bei der FlexKap unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Dies vereinfacht insbesondere den Rückkauf von Unternehmenswert-Anteilen (z.B., wenn in dieser Form beteiligte Beschäftigte das Unternehmen verlassen).
Finanzierungsformen:
Zur Kapitalaufbringung stehen der FlexKap Instrumente zur Verfügung, die bisher nur für Aktiengesellschaften galten, wie z.B. bedingte Kapitalerhöhungen oder genehmigtes Kapital. Außerdem ist die Ausgabe von Finanzierungsinstrumenten mit Bezugs- oder Wandlungsrechten oder mit Gewinnanteilen (Wandel-, Gewinnschuldverschreibungen, Optionsanleihen sowie Genussrechte) zulässig.
Für welche Unternehmen ist die FlexKap geeignet?
Die neue Gesellschaftsform ist für alle Gründer und bereits bestehenden Unternehmen eine Option, da sie von den erleichterten Formerfordernissen profitieren. Mit Hilfe der FlexKap können Unternehmen maßgeblich an spezifische Bedürfnisse angepasst werden:
Mitarbeiterbeteiligungen können Personen in Schlüsselpositionen längerfristig an das Unternehmen binden.
Gesellschafter haben mehr Möglichkeiten zur Kapitalbeschaffung, insbesondere durch die Instrumente des genehmigten sowie des bedingten Kapitals.
Im Rahmen von neuen Projekten können FlexKaps als Tochtergesellschaften gegründet werden. Die unterschiedlichen Beteiligungsformen ermöglichen es, nicht nur Beschäftigte zu beteiligen, sondern auch Externe in die Gesellschaft aufzunehmen, ohne dass diesen ein Stimmrecht gewährt werden muss
Im Fall von Treuhandkonstruktionen auf Gesellschafterebene, bei denen ein Treuhänder für mehrere Treugeber auftritt, bietet die FlexKap den Pluspunkt, dass die Stimmabgabe nicht einheitlich erfolgen muss.
Wie lassen sich bestehende GmbHs in FlexKaps umwandeln?
Für einen Wechsel zwischen den Rechtsformen GmbH und FlexKap ist ein Generalversammlungsbeschluss mit Dreiviertelmehrheit, eine entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrags sowie die Anmeldung beim Firmenbuch notwendig.
Maßnahmen zum Gläubigerschutz (beispielsweise Sicherstellungsanspruch, Umwandlungsbilanz oder Gründungsprüfung) bzw. zum Schutz von Minderheitsgesellschaftern (z.B. Barabfindungsanspruch für mit der Umwandlung nicht einverstandene Gesellschafter) sind nicht erforderlich.
Weitere Informationen zur FlexKap finden Sie hier:
Bei Fragen zur neuen Gesellschaftsform FlexKap stehen Ihnen unsere Expert:innen Irene Grass und Martin Schmidt gerne zur Verfügung.
Foto: Wixmedien
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