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Anhebung der Buchführungsgrenzen angekündigt

  • Autorenbild: IG-TAX
    IG-TAX
  • vor 3 Tagen
  • 1 Min. Lesezeit

Laut dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) soll die Buchführungspflicht künftig erst ab einem Umsatz von 1 Million Euro greifen. Zusätzlich ist ein Aktivierungswahlrecht für immaterielle Vermögenswerte vorgesehen. Ziel ist es, KMU und Start-Ups zu unterstützen und deren Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.



Finanzielle und organisatorische Entlastung

Buchführungsgrenzen legen fest, ab wann Unternehmen zur doppelten Buchführung verpflichtet sind. Diese verursacht mehr Aufwand und Kosten als die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Mit der Anhebung der Umsatzgrenze von 700.000 Euro auf

1 Mio. Euro soll zudem vermieden werden, dass Betriebe durch Inflation und Preissteigerungen in aufwendigere Bilanzierungspflichten rutschen.


Aktivierungswahlrecht für immaterielle Vermögenswerte

Unternehmen sollen künftig selbst entwickelte immaterielle Werte wie Software oder Patente bilanzieren können. Das soll die Darstellung des Unternehmenswerts verbessern und Finanzierung sowie Investorenzugang erleichtern.

Die Umsetzung dürfte über eine UGB-Novelle mit strengeren Bewertungskriterien erfolgen. Weitere Informationen finden Sie hier:



Bei Fragen stehen Ihnen unsere Expert:innen Irene Grass und Martin Schmidt gerne zur Verfügung.


Foto: Wixmedien


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