Um kleine und mittlere Unternehmen zu unterstützen, vergibt die österreichische Regierung Kreditgarantien für laufende Energiekosten. Fast alle Branchen werden gefördert. Anträge können noch bis zum 15. November 2023 gestellt werden.
Hier finden Sie die wichtigsten Eckpunkte zu den Überbrückungs-Garantien im Überblick (Stand: 07.11.2023):
Wer wird gefördert?
Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU); freie Berufe und Landwirtschaft sind ausgenommen.
Voraussetzungen
a) Das Unternehmen betreffend:
Die Unternehmensgründung muss vor dem 01.01.2022 erfolgt sein.
Der Unternehmenssitz oder die Betriebsstätte befinden sich in Österreich.
Das Unternehmen muss im eigenen Namen und auf eigene Rechnung betrieben werden.
Das Unternehmen muss nicht energieintensiv sein.
Die aktuelle 1-Jahres-Ausfallswahrscheinlichkeit (nicht älter als 12 Monate) darf einen Wert von 5,79 % nicht übersteigen.
b) Generelle Voraussetzungen:
Es wird nur ein Antrag pro Unternehmen genehmigt
Kreditbesicherung: persönliche Haftung erforderlich
Beihilfenrechtliche Grundlage: Temporärer Krisen- und Transformationsrahmen (TCTF)
Was wird gefördert?
Fördergegenstand ist die Fremdfinanzierung von Energiekosten für Strom, Erdgas, Treibstoff, Wärme, Kälte, Heizöl, Holzpellets sowie Hackschnitzel, welche im Zeitraum 31.12.2022 bis 30.06.2024 anfallen.
Höhe der Förderung
Die Garantie beläuft sich auf 90 % des Kreditbetrages.
Die maximale Garantie-Übernahme beträgt pro Einzelfall höchstens 2 Millionen Euro.
Die Garantielaufzeit ist auf max. fünf Jahre begrenzt, das späteste Garantieende ist der 31.12.2028.
Antragstellung
Anträge sind bis zum 15.11.2023 beim Austria Wirtschaftsservice (aws) zu stellen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Bei Fragen helfen Ihnen unsere Expert:innen Irene Grass und Martin Schmidt gerne weiter.
Foto: Unsplash | Ibrahim Boran
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