Ab 1. Jänner 2023 werden für rückständige Beiträge bei der ÖGK Verzugszinsen in der Höhe von 4,63%
in Rechnung gestellt.
Innerhalb welcher Frist müssen die Beiträge beglichen werden?
Verzugszinsen fallen an, wenn die Beiträge nicht zeitgerecht entrichtet werden.
Zeitgerecht bedeutet, dass die Beiträge binnen 15 Tagen nach ihrer Fälligkeit auf dem Konto des zuständigen Krankenversicherungsträgers eingegangen sein müssen.
Wenn die Einzahlung verspätet erfolgt, aber noch innerhalb von drei Tagen (Respirofrist) nach Ablauf der 15-Tage-Frist, bleibt dies ohne Folgen.
Wie berechnen sich die Verzugszinsen?
Die Verzugszinsen berechnen sich jeweils für ein Kalenderjahr aus dem Basiszinssatz am
31. Oktober zuzüglich vier Prozentpunkten. Da der Basiszinssatz am 31.10.2022 0,63% betragen hat, ergibt sich somit ein Prozentsatz von 4,63% ab 01.01.2023.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Bei Fragen stehen Ihnen unsere Expert:innen Irene Grass und Martin Schmidt gerne zur Verfügung.
Foto: Wixmedien
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