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Mieten - neuerliche Erhöhung ab 1. November 2022

Aktualisiert: 17. Nov. 2022


Das Bundesministerium für Justiz (BMJ) hat Ende September 2022 aufgrund der hohen Inflationsraten zum dritten Mal in diesem Jahr eine Er­höh­ung der Kategoriebeträge gemäß Mietrechtsgesetz (MRG) kundgemacht. Die Erhöhung wird am

1. November 2022 miet­rechtlich wirksam.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die gültigen Kategoriebeträge.





Die gültigen Kategoriebeträge in €/m²:

Die Erhöhung der Kategoriebeträge hat nicht nur direkte Auswirkungen auf die zu entrichtenden Mietzinse, sondern erhöht auch (in vielen Fällen) die Verwaltungskostenpauschale der Haus­ver­waltungen und führt dadurch insgesamt zu höheren Betriebskosten, welche wiederum der Mieter zu tragen hat.


Sie haben noch Fragen? Unsere Expert:innen Irene Grass und Martin Schmidt unterstützen Sie gerne!


Foto: Wixmedien


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