Das Bundesministerium für Justiz (BMJ) hat Ende September 2022 aufgrund der hohen Inflationsraten zum dritten Mal in diesem Jahr eine Erhöhung der Kategoriebeträge gemäß Mietrechtsgesetz (MRG) kundgemacht. Die Erhöhung wird am
1. November 2022 mietrechtlich wirksam.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die gültigen Kategoriebeträge.
Die gültigen Kategoriebeträge in €/m²:
Die Erhöhung der Kategoriebeträge hat nicht nur direkte Auswirkungen auf die zu entrichtenden Mietzinse, sondern erhöht auch (in vielen Fällen) die Verwaltungskostenpauschale der Hausverwaltungen und führt dadurch insgesamt zu höheren Betriebskosten, welche wiederum der Mieter zu tragen hat.
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Foto: Wixmedien
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