EU plant einheitliche Meldung für Entsendungen
- IG-TAX
- 27. Mai
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Um Arbeitskräfte in andere EU-Staaten entsenden zu können, müssen Unternehmen bisher die jeweiligen nationalen Meldeportale verwenden. Dieser Vorgang ist oftmals mit hohen bürokratischen Hürden verbunden und führt regelmäßig zu Unklarheiten, Fristversäumnissen und der Verhängung von Bußgeldern.
Zentrales digitales Meldeportal
Mit Hilfe einer zentralen Plattform für die verpflichtende Meldung im Rahmen der Posted Workers Directive (PWD) will die EU den Verwaltungsaufwand für Unternehmen deutlich reduzieren. Über dieses Portal sollen sämtliche Entsendepflichten digital abgewickelt werden, basierend auf einem für alle Mitgliedstaaten standardisierten Formular, welches - ebenso wie die Schnittstelle - in jeder Amtssprache verfügbar sein wird. Grundsätzlich soll dieses Standardformular einschlägige Daten, wie z.B. Informationen über den Dienstleistungserbringer, den entsandten Arbeitnehmer, die Entsendung, die Kontaktperson für die zuständigen Behörden und den Dienstleistungsempfänger, enthalten.
Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Die zentrale EU-Meldeplattform für Auslandseinsätze soll wesentliche Vorteile mit sich bringen, wie beispielsweise:
höhere Rechtssicherheit für Unternehmen bei der Einhaltung der EU-Entsenderichtlinie
reduzierter Verwaltungsaufwand, Zeit- und Kostenersparnis
geringeres Risiko für Verwaltungsstrafen
mehr Schutz der Rechte von entsandten Arbeitskräften
Zeitlicher Rahmen
Die Einführung des Portals soll im zweiten Halbjahr 2025 erfolgen. Zunächst sollen freiwillige Meldungen möglich sein. Die verpflichtende Nutzung ist stufenweise ab dem Jahr 2026 vorgesehen. Für die EU-Mitgliedstaaten besteht die Möglichkeit, ihre bereits bestehenden Systeme an das neue Portal anzubinden oder zu ersetzen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Bei Fragen stehen Ihnen unsere Expert:innen Irene Grass und Martin Schmidt
gerne zur Verfügung.
Foto: Wixmedien
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