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Update Energiekostenzuschuss

Aktualisiert: 22. Dez. 2022


Die EU-Kommission hat die gesetzlichen Grundlagen für den Energiekostenzuschuss genehmigt. Das Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz (UEZG) ist somit am 19.11.2022 in Kraft getreten.

Für vorangemeldete Unternehmen starten die Antragszeiträume mit dem 29.11.2022.




In der Energiekostenzuschuss-Richtlinie werden die Details zu den Förderbedingungen und dem Antragsverfahren für Unternehmen geregelt.


Hier finden Sie die aktuelle Richtlinie zum Download (Stand: 21.11.2022):


Update (Stand 22.12.2022): Nachfrist für Voranmeldungen

Die Frist für die Voranmeldung endete am 28.11. 2022. Im Zeitfenster vom 16.01. bis 20.01.2023 soll es noch eine Nachfrist für Voranmeldungen geben. Die aws hat folgende Information dazu veröffentlicht:„Die Frist für die Voranmeldung endete am 28.11.2022. Weitere Voranmeldungen sind in der Nachfrist vom 16. - 20. Jänner 2023, vorbehaltlich der noch anzupassenden Förderungsrichtlinie, über den aws Fördermanager möglich. Die fristgerechte Voranmeldung ist die Voraussetzung für die Antragstellung.“


Vorangemeldete Unternehmen sollen bis spätestens 07.12.2022 ein E-Mail mit der Bekanntgabe des Zeitraums erhalten, in welchem der Antrag gestellt werden muss. Die Antragszeiträume starten am 29.11.2022 und enden für alle Förderungsbewerber am 15.02.2023.


Weitere Detailinformationen

Ein umfassendes Info-Paket sowie diverse Berechnungshilfen finden Sie auf der

Bei Fragen zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen stehen Ihnen unsere Expert:innen Irene Grass und Martin Schmidt gerne zur Verfügung.


Foto: Unsplash | Thomas Kelley

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