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Energiekostenzuschuss II: Update Abrechnung zweite Förderperiode


Wir möchten Sie auf folgende Informationen auf der Homepage der aws bezüglich des Starts der Abrechnung für den Energiekostenzuschuss II hinweisen:







  • Beginnend mit 02. April 2024 wird über einen Zeitraum von drei Wochen jedes zur Abrechnung berechtigte Unternehmen per E-Mail über den individuellen Abrechnungszeitraum verständigt.

  • Zwischen dieser Verständigung und dem Beginn der Abrechnungsmöglichkeit liegen mindestens sieben Kalendertage. Der Zeitraum für die Abrechnung beträgt mindestens vier Wochen. Die ersten Zeitfenster starten am 15. April 2024 und die letzten Zeitfenster enden spätestens am 06. Juni 2024.


  • Für eine Abrechnung berechtigt sind gemäß Förderungsrichtlinie jene Unternehmen, die in der Förderungsperiode 1 einen Zuschuss erhalten haben.


  • Sobald das Zeitfenster für die Abrechnung geöffnet ist, kann nach erfolgtem Log-in im aws Fördermanager bei dem entsprechenden Projekt unter „Bearbeiten“ die Funktion „Abrechnen“ ausgewählt werden.


  • Für die Abrechnung ist die Einbindung einer externen Steuerberatung/Wirtschaftsprüfung/Bilanzbuchhaltung in jedem Fall erforderlich, um vor Durchführung der Abrechnung den Feststellungsbericht zu erstellen. Dieser muss ebenfalls im Fördermanager hochgeladen werden.


  • Weiterführende Informationen zur Abrechnung finden Sie im Downloadbereich der aws.


Sie haben noch Fragen zum Energiekostenzuschuss II? Unsere Expert:innen Irene Grass und Martin Schmidt stehen Ihnen gerne zur Seite.


Foto: Wixmedien


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