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Energiekostenzuschuss für "energieintensive" Unternehmen

Aktualisiert: 17. Nov. 2022


Das am 27.07.2022 veröffentlichte Energiekostenzuschussgesetz (UEZG) legt die Rahmenbedingungen für die Gewährung von Direktzuschüssen an besonders energieintensive Unternehmen fest und soll die derzeitigen Preissteigerungen auf dem Energiesektor abfangen. Das Gesetz tritt allerdings erst mit Genehmigung der EU in Kraft.




Ziel des Förderungsprogrammes ist die Unterstützung sogenannter „energieintensiver Unternehmen“, die durch die steigenden Energiekosten stark belastet werden. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und kann für verwirklichte Sachverhalte zwischen 01.02.2022 und 31.12.2022 bei der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft (aws) beantragt werden.


Gefördert werden Mehrkosten für den betriebseigenen Verbrauch von Strom, Treibstoffen und Gas bis maximal € 400.000 pro Unternehmen. Abhängig von der Betroffenheit und der Branche des betreffenden Unternehmens kann die Förderung für Strom und Erdgas auch höher ausfallen. Förderungsberechtigt sind bestehende energieintensive Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich.


Welche Unternehmen sind „energieintensiv“?

Als „energieintensives Unternehmen“ gelten Betriebe, bei denen sich die Energie- und Strombeschaffungskosten auf mindestens 3% des Produktionswertes belaufen ODER die zu entrichtende nationale Energiesteuer mindestens 0,5% des Mehrwertes beträgt. Weitere Details zur Ausgestaltung der Förderung und den antragsberechtigten Unternehmen sollen in einer Förderungsrichtlinie festgelegt werden, deren Veröffentlichung noch abzuwarten ist.


Im Nationalrat wurde auch ein Begutachtungsentwurf zu einem Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz 2022 (SAG 2022) eingebracht. Geplant ist, dass Unternehmen, die von erheblich gestiegenen Strompreiskosten besonders betroffen sind, einen Zuschuss zum Ausgleich der indirekten CO2-Kosten erhalten. Wenn eine Förderung nach dem SAG gewährt wird, ist eine Förderung für erhöhte Stromkosten im Jahr 2022 nach dem UEZG ausgeschlossen (Verbot der Mehrfachförderung).


Sie haben noch Fragen? Unsere Expert:innen Irene Grass und Martin Schmidt unterstützen Sie gerne!


Foto: Wixmedien

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