Da die "Wiener Zeitung" und somit auch das "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" nicht mehr in physischer Form erscheinen, wurde für veröffentlichungspflichtige Informationen stattdessen die elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI) eingerichtet.
Seit 01.07.2023 sind via EVI alle Verlautbarungen online zu veröffentlichen, die bis dahin in der "Wiener Zeitung" bzw. im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" vorzunehmen waren. Dazu zählen beispielsweise die Bilanzen von Kapitalgesellschaften (§ 277 UGB), Veröffentlichungen von Eintragungen im Firmenbuch oder sonstige vom Firmenbuchgericht vorzunehmende Veröffentlichungen (§ 10 UGB), Ausschreibungen von Stellen für Mitglieder des Leitungsorgans (Vorstandsmitglieder, Geschäftsführungen) von der Rechnungshofkontrolle unterliegenden Unternehmen (§ 2 Abs 4 Stellenbesetzungsgesetz) sowie auch Einladungen zu Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften (§ 107 AktG) oder Informationen über neue Kollektivverträge (§ 14 Abs 3 ArbVG).
Als „schwarzes Brett“ des Bundes soll EVI Bürger:innen und Unternehmen einen zentralen, digitalen und kostenfreien Zugang zu den Verlautbarungen ermöglichen. Im Archiv von EVI finden sich zudem alle Verlautbarungen des „Amtsblatts zur Wiener Zeitung“ im Zeitraum vom 1. Juli 2011 bis zum 30. Juni 2023.
EVI wird auf der Grundlage des WZEVI Gesetzes von der Wiener Zeitung GmbH betrieben.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Alternativ können Sie das Team von evi.gv.at von Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr per E-Mail unter office@evi.gv.at oder telefonisch unter +43 1 20699 820 kontaktieren.
Bei Fragen stehen Ihnen unsere Expert:innen Irene Grass und Martin Schmidt gerne zur Verfügung.
Foto: Wixmedien
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