Die DBA-Durchführung-Anpassungsverordnung wurde am 24.08.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt mit 01.09.2022 in Kraft. Sie beinhaltet Anpassungen in Bezug auf die Quellenentlastung im Zusammenhang mit grenzüberschreitender Arbeitskräfteüberlassung nach Österreich.
Die wichtigsten Anpassungen im Überblick:
Wie bereits im Entwurf thematisiert wurde, ist die Verordnung betreffend Rückerstattungen (§ 4 der Verordnung) auch auf alle offenen Fälle anzuwenden.
Für die konzerninterne Überlassung (Passivleistung) von Angestellten sowie auch für alle anderen Überlassungsfälle wurde die Möglichkeit, 70 % der Abzugsteuer einzubehalten und zu überweisen, ausdrücklich aufgenommen, wobei diese Option für Letztere (einschließlich Angabepflicht in der Vorausmeldung) für Einkünfte gilt, die ab dem 01.01.2023 zufließen.
Den kompletten Verordnungstext finden Sie hier:
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Foto: Wixmedien
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